Drucksache - 0573/VI
Ich frage das Bezirksamt:
1) Wieso wurden die Schulwegpläne von 2017 nicht aktualisiert, wie ursprünglich vorgesehen? 2) Teilt das Bezirksamt die Sicht, dass nach Verabschiedung des Mobilitätsgesetzes Abschnitt Förderung des Fußverkehrs dies hätte schon geschehen müssen? 3) Wann kann mit der gebotenen Aktualisierung der Schulwegpläne gerechnet werden? 4) Welche Gefahrenquellen konnten aufgrund der in Schulwegplänen definierten Maßnahmen schon entschärft werden?
Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.
Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,
das Bezirksamt beantwortet o.g. Kleine Anfrage wie folgt:
1) Es ist nicht zutreffend, dass die Schulwegpläne von 2017 nicht aktualisiert wurden. Die Aktualisierung von Schulwegplänen durch das damals über das Jobcenter beauftragte Unternehmen Cöga mbH erfolgte bis zum 15. Januar 2021. Eine erneute Beauftragung dieses Unternehmens bzw. eine Fortführung dieser Arbeitsmaßnahme wurde leider durch das Jobcenter Ende 2021 mit Verweis auf das Mobilitätsgesetz abgelehnt. Das Bezirksamt setzte sich sowohl schriftlich als auch in mehreren persönlichen Gesprächen mit dem Jobcenter für eine Fortsetzung ein, leider ohne Erfolg.
2) Das Jobcenter verwies in seiner Ablehnung darauf, dass die Zuständigkeit für die Erstellung von Schulwegplänen durch das Mobilitätsgesetz bei dem jeweiligen Bezirksamt sei und daher keine durch eine Arbeitsmaßnahme des Jobcenters wahrzunehmende Tätigkeit mehr sein könne. Tatsächlich wurden als Folge des Mobilitätsgesetzes und des Koalitionsvertrags der vorherigen Landesregierung durch die AG Ressourcensteuerung im Sommer 2022 im Fachcluster B „Bauen und Mobilitätswende beschleunigen“ auch für Steglitz-Zehlendorf Stellen im für diese Aufgabe zuständigen Straßen- und Grünflächenamt geschaffen. Diese Stellen befinden sich aktuell in Besetzungsverfahren. Bis die neuen Kolleginnen bzw. Kollegen die Aufgabe der Erstellung der Schulwegpläne vollumfänglich ausfüllen können, hat das Bezirksamt durch die temporäre Beauftragung eines anderen Trägers (Steremat AFS GmbH) sichergestellt, dass zunächst sechs Schulwegpläne aktualisiert werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Schulen, bei denen die Einschulungsbereiche in den letzten Jahren verändert wurden und die bisherigen Schulwegpläne daher angepasst werden müssen.
3) Dem temporär beauftragten Dienstleister wurden die zunächst zu bearbeitenden Schulwegpläne in der KW 20 mitgeteilt. Eine Einschätzung, wann die ersten Ergebnisse vorliegen, ist uns vom Dienstleister bisher nicht mitgeteilt worden, was auch damit zusammenhängt, dass der Träger erst vor kurzem seine eigenen Stellen mit geeigneten Maßnahmeteilnehmern besetzen konnte. Wann die neuen Kolleginnen im Straßen- und Grünflächenamt diese Aufgabe dann übernehmen können, entzieht sich meiner Kenntnis.
4) Schulwegpläne dienen primär dazu, den Schülerinnen und Schülern ein Hilfsmittel an die Hand zu geben, das Ihnen die Identifizierung des für sie sichersten und besten Schulwegs ermöglicht und sie auf besondere Gefahrenstellen (wie z.B. Kreuzungen, Zebrastreifen etc.) aufmerksam macht.
Mit freundlichen Grüßen
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksstadträtin für Bildung, Kultur und Sport |
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