Drucksache - 0455/VI  

 
 
Betreff: Klimacheck für Bezirksamtsvorlagen
Status:öffentlichAktenzeichen:354/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-, GRÜNE- und FDP-FraktionSPD-, GRÜNE- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Flores Ramirez/Semler Buchta
2. Kipf/Steinhoff
3. Specht-Habbel
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
07.12.2022 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Europa, Klima Empfehlung
05.01.2023 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima vertagt   
11.05.2023 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima vertagt   
08.06.2023 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.06.2023 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 21.06.2023

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf klimakritische Bereiche abzuschätzen. So wird das Bezirksamt gebeten, in seiner Geschäftsordnung zu verankern, dass alle seine Beschlussvorlagen einem systematischen Klimacheck unterzogen werden.

 

In der Begründung der Bezirksamtsvorlagen zur Beschlussfassung mit Ausnahme von Personalvorlagen sind die Auswirkungen auf den Klimaschutz zu erläutern. Es ist darzustellen, in welchem Maß die vorgeschlagene Regelung zur Senkung oder Erhöhung von Treibhausgasemissionen beiträgt. Bei erheblichen negativen Folgen für den Klimaschutz, sind klimafreundlichere Entscheidungsalternativen darzulegen.

 

Begründung:

 

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf würde damit der Umsetzung dem unterstützenswerten Vorbild des Berliner Senates und des Bezirkes Mitte zu folgen, die den Klimacheck für Senats- bzw. Bezirksamtsvorlagen eingeführt haben. Die Bezirksverordnetenversammlung regt an, die evaluierte Vorlage der SenUVK und/oder die des Bezirksamtes Mitte als Vorlage zu verwenden, um den Einsatz von Zeit und Personal zu minimieren.

 

 

Der Antrag wurde am 08.06.2023 in der 18. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und bei Ablehnung von CDU, AfD mehrheitlich beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 18. Sitzung am 21.06.2023 beschlossen:          

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf klimakritische Bereiche abzuschätzen. So wird das Bezirksamt gebeten, in seiner Geschäftsordnung zu verankern, dass alle seine Beschlussvorlagen einem systematischen Klimacheck unterzogen werden.

 

In der Begründung der Bezirksamtsvorlagen zur Beschlussfassung mit Ausnahme von Personalvorlagen sind die Auswirkungen auf den Klimaschutz zu erläutern. Es ist darzustellen, in welchem Maß die vorgeschlagene Regelung zur Senkung oder Erhöhung von Treibhausgasemissionen beiträgt. Bei erheblichen negativen Folgen für den Klimaschutz, sind klimafreundlichere Entscheidungsalternativen darzulegen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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