Drucksache - 0442/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, ergänzend zu den Planungsräumen „Feuerbachstraße“, Gritznerstraße Nord“ und „Mittelstraße“ auch für das Gebiet „Südende“ (Steglitzer Damm, Benzmannstraße, Stephanstraße) schnellstmöglich Feinscreenings zu beauftragen. In den vertiefenden Untersuchungen ist zu prüfen, ob auch hier Bewohner*innen von steigenden Mieten, Umwandlungen und Verdrängungen betroffen sind. Darüber hinaus sind die genaue räumliche Abgrenzung und der Bedarf zu überprüfen.
Das Bezirksamt wird zudem aufgefordert, die notwendigen finanziellen Mittel für das Feinscreening bereitzustellen oder diese bei den dafür zuständigen Stellen zu beantragen.
Begründung:
Der im November 2022 vorgestellte Endbericht für vertiefende Untersuchungen zur Prüfung des Einsatzes sozialer Erhaltungsverordnungen empfahl die Festsetzung von drei sozialen Erhaltungsgebieten: Feuerbachstraße, Gritznerstraße Nord- und Mittelstraße. In den untersuchten Gebieten wurde dabei eine überdurchschnittliche Einkommensarmut und Warmmietbelastung und somit ein soziales Verdrängungspotenzial festgestellt. Südende gehörte bereits in einer Studie von 2019 („Screening zur Ermittlung genereller Ausschluss-, Beobachtungs- und Verdachtsgebiete für die Anwendung des sozialen Erhaltungsrechts nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf“; Büro Asum/Topos) zu den auffälligen Planungsräumen. Es muss davon ausgegangen werden, dass auch hier die Bewohner*innen vor Verdrängung geschützt werden müssen.
Der Antrag wurde am 07.02.2023 in der 11. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und bei Zustimmung von Linke und Enthaltung von CDU, AfD mehrheitlich abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 08.06.2023 in der 18. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und bei Zustimmung von 1 SPD-BV und Enthaltung von CDU, AfD mehrheitlich abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 18. Sitzung am 21.06.2023 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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