Drucksache - 0349/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, mit Auslaufen der bestehenden Verträge den Pfortendienst und den Reinigungsdienst in den eigenen Liegenschaften künftig dauerhaft mit beim Bezirk angestellten Mitarbeiter*innen zu erbringen. Den gegenwärtig Beschäftigten soll ein Übernahmeangebot unterbreitet werden. Weiterhin wird dem Bezirksamt empfohlen, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die für eine Rekommunalisierung des Pforten- und Reinigungsdienstes notwendigen haushaltsrechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden.
Begründung:
Analog der Forderung zur Rekommunalisierung der Schulreinigung ist es selbstverständlich, diese auszuweiten auf andere Dienstleistungen, die im und für den Öffentlichen Dienst erbracht werden. Die seinerzeitige Ausgliederung dieser Arbeitsbereiche war ein politischer Fehler, den es zu revidieren gilt. Gute Arbeitsbedingungen und guter Lohn müssen für alle Bereiche des ÖD gelten.
Der Antrag wurde am 27.06.2023 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Gebäude, Wirtschaft, Inklusion, Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung beraten und wie folgt geändert:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die für eine Rekommunalisierung des Pforten- und Reinigungsdienstes notwendigen haushaltsrechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden. Dabei soll in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob ein landeseigener Betrieb für die Umsetzung der Rekommunalisierung die beste Variante wäre.
Begründung: Unverändert.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde bei Zustimmung von SPD sowie Abwesenheit von AfD mehrheitlich abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Voigt Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 14.09.2023 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und die geänderte Fassung vom 27.06.2023 einstimmig abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 19. Sitzung am 20.09.2023 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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