Drucksache - 0328/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass zuvorderst Anträge für Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und sukzessive alle amtlichen Dokumente zukünftig in leichter Sprache verfügbar sind. Ferner sollen amtliche Dokumente auch für Sehbehinderte barrierefrei bereitgestellt werden – etwa durch vergrößerte Texte oder auditive Elemente (z. B. Vorlesefunktion bei digital abrufbaren Dokumenten). Der BVV ist binnen eines halben Jahres zu berichten.
Begründung:
Bisher sind im Teilhabefachdienst Soziales keine Dokumente in leichter Sprache verfügbar. Gerade für viele Menschen, die von den Leistungen der Eingliederungshilfe profitieren sollen, können langwierige und komplizierte Formulare aber eine Herausforderung sein. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn Anträge von Betroffenen nicht gestellt werden können, weil Dokumente und Kommunikation nicht barrierefrei angeboten werden.
Der Antrag wurde am 01.12.2022 in der 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Pflege, Arbeit, Senor*innen beraten und wie folgt geändert:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Anleitungen und Erläuterungen in Leichter Sprache für Anträge auf staatliche Leistungen niedrigschwellig bereitzustellen. Hierbei sind zuvorderst Anträge auf Assistenzleistungen sowie Anträge auf Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld II, Wohngeld u.ä., mit entsprechenden Anleitungen zu versehen. Langfristig sollen sukzessive für alle Anträge entsprechende Anleitungen bzw. Erläuterungen in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden. Außerdem wird das Bezirksamt ersucht, die auf der Homepage des Bezirksamts abrufbaren Seiten zu Dienstleistungsangeboten des Bezirks möglichst vollständig in Leichter Sprache zu übersetzen. Dem zuständigen Ausschuss ist halbjährlich zu berichten.
Begründung:
Bisher sind im Teilhabefachdienst Soziales keine Dokumente in Leichter Sprache verfügbar. Gerade für viele Menschen, die von den Leistungen der Eingliederungshilfe, von Assistenzleistungen oder von niedrigschwelligen Sozialleistungen profitieren sollen, können langwierige und komplizierte Formulare aber eine Herausforderung sein. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn Anträge von Betroffenen nicht gestellt werden können, weil Dokumente und Kommunikation nicht barrierefrei angeboten werden. Anleitungen in Leichter Sprache können hier eine Unterstützung sein.
Der Betreff wurde geändert von „Barrierefreiheit statt Papierdschungel – Amtliche Dokumente in leichter Sprache anbieten“ in „Barrierefreiheit statt Papierdschungel – Anträge in Leichter Sprache erklären“.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde bei Enthaltung von AfD einstimmig beschlossen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kölsch Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 25.01.2023 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste beraten und die geänderte Fassung vom 01.12.2022 einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kirsch Ausschussvorsitzende
Die BVV hat in ihrer 15. Sitzung am 16.03.2023 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Anleitungen und Erläuterungen in Leichter Sprache für Anträge auf staatliche Leistungen niedrigschwellig bereitzustellen. Hierbei sind zuvorderst Anträge auf Assistenzleistungen sowie Anträge auf Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld II, Wohngeld u.ä., mit entsprechenden Anleitungen zu versehen. Langfristig sollen sukzessive für alle Anträge entsprechende Anleitungen bzw. Erläuterungen in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden. Außerdem wird das Bezirksamt ersucht, die auf der Homepage des Bezirksamts abrufbaren Seiten zu Dienstleistungsangeboten des Bezirks möglichst vollständig in Leichter Sprache zu übersetzen. Dem zuständigen Ausschuss ist halbjährlich zu berichten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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