Drucksache - 0297/VI  

 
 
Betreff: B-Plan 6-30 Lichterfelde-Süd – wenn schon versiegeln, dann sozial ausgewogen!
Status:öffentlichAktenzeichen:179/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Imhof-Speckmann/Dr. Egginger-Gonzalez
2. Gruner
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
14.09.2022 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Empfehlung
04.10.2022 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
12.10.2022 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 12.10.2022

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Bebauungsplan 6-30 Lichterfelde-Süd dahingehend zu überarbeiten, dass die Zahl von derzeit geplanten 478 Einfamilienhäusern deutlich reduziert wird und im Gegenzug die Anzahl auch der mietpreisgebundenen Wohnungen im Geschosswohnungsbau deutlich erhöht wird.

 

Begründung:

 

Aus der Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Linksfraktion Schr. A. 095/VI geht hervor, dass sich die Anzahl der geplanten Einfamilienhäuser um fast 60 von ursprünglich benannten 420 auf nunmehr 478 erhöht hat. Dies entspricht einer Steigerung von 14 %. Gleichzeitig geht aus der Antwort hervor, dass sich an der geplanten Zahl der mietpreisgebundenen Wohnungen von 539 nichts ändern soll (geht man von den ursprünglich geplanten 2500 Wohneinheiten aus, so sind dies ca. 22 % statt der jetzt geltenden 30 %; legt man hingegen die 2500 Wohneinheiten abzüglich der ursprünglich geplanten 420 EFH zugrunde, so ergibt sich ein Anteil von 25 %). Des Weiteren zeigt die Antwort, dass bei einer Gesamt-Geschossfläche für Wohnungsbau (d.h. ohne Gewerbe und ohne die Gebäude der sogenannten „urbanen Mitte“, in der sich weitere Wohnungen befinden) von 287.500 qm mit 71.750 qm für den sogenannten „individuellen Wohnungsbau“ ein Viertel oder auch 25 Prozent der gesamten Geschossfläche allein für Einfamilienhäuser vorgesehen sind. Dies ist angesichts der massiven Eingriffe in die dort vorhandene Natur in der Abwägung zur Frage des bedarfsgerechten Bauens und der Wohnungsnot nicht zu rechtfertigen! Einer Verlautbarung der SPD („Berliner Stimme“) ist zudem zu entnehmen, dass nun in der Summe nicht mehr nur 2500 Wohneinheiten vorgesehen seien im B-Plan-Gebiet 6-30, sondern nun bereits 3000 Wohneinheiten, was eine weitere Versiegelung bei gleichzeitiger Reduzierung des Anteils mietpreisgebundener Wohnungen bedeutet. Angesichts des Bedarfs an günstigem Mietwohnungsbau macht diese Entwicklung sprachlos!

 

 

Der Antrag wurde am 04.10.2022 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und bei Zustimmung von Linke mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 10. Sitzung am 12.10.2022 beschlossen:  

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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