Drucksache - 0222/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob Steglitz-Zehlendorfer Bürgerinnen und Bürger zu Antragszwecken ihre Lichtbilder auch in digitaler Form einreichen können. Dazu soll auch geprüft werden, wie dies in geeigneter Form öffentlich bekannt gemacht werden kann (etwa auf den Web-Seiten der Bürgerämter in Steglitz-Zehlendorf, in Form einer Pressemitteilung usw.) und welche Formate (Speicherformat, Größe, Auflösung usw.) bei den digitalen Lichtbildern erforderlich wären.
Begründung:
Schon jetzt werden Lichtbilder, die zu Antragszwecken eingereicht werden, in den Bürgerämtern des Bezirks eingescannt und digital weiter verarbeitet. Andererseits sind auch immer mehr BürgerInnen in der Lage, Lichtbilder digital zu produzieren und Dritten zur Verfügung zu stellen. Deshalb sollten auch die Bürgerämter in Steglitz-Zehlendorf in der Lage sein, solche digitalen Lichtbilder anzunehmen und zu verarbeiten. Gemessen an den bestehenden technischen Möglichkeiten ist es schlichtweg umständlich und antiquiert, dass von Seiten der Bürgerämter lediglich Lichtbilder auf Fotopapier akzeptiert werden. Auch könnten mit diesem Verfahren Kosten gespart werden, was insbesondere weniger einkommensstarken Bevölkerungsgruppen in Steglitz-Zehlendorf zu Gute käme.
In der 13. Sitzung des Ältestenrats am 17.05.2022 sind die SPD- und die FDP-Fraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Der Antrag wurde am 19.10.2022 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste beraten und von den antragstellenden Fraktionen zurückgezogen.
Gruner Stellv. Ausschussvorsitzender
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