Drucksache - 0067/VI  

 
 
Betreff: Beteiligung stärkt die Demokratie und fördert gemeinnütziges Engagement – auch in Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:71/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:Bürgerinnen und BürgerBürgerinnen und Bürger
Verfasser:Bürgerinnen und Bürger 
Drucksache-Art:EinwohnerantragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.01.2022 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Empfehlung
15.02.2022 
1. konstituierende öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen - Videokonferenz vertagt   
25.03.2022 
2. außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen - Videokonferenz vertagt   
19.04.2022 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen - Videokonferenz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Europa, Klima Empfehlung
05.05.2022 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima - Videokonferenz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.05.2022 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 18.05.2022
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 17.01.2023

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, Bürger*innenbeteiligung an laufenden und geplanten bezirklichen Vorhaben im Bezirk strukturell zu verankern, umfassend zu fördern und professionell umzusetzen. Dafür sind in ausreichendem Maße zeitliche Ressourcen in Stellenbeschreibungen und zumessungen sowie personelle und finanzielle Ressourcen in den kommenden bezirklichen Haushalten ab sofort zu berücksichtigen. Verwaltungsabläufe und handeln im Kontext von Planung, Gestaltung und Umsetzung von Beteiligung sind klar zu regeln. Bürger*innenbeteiligung wird verbindlich gestaltet. Dafür sind Leitlinien orientiert z. B. an den entsprechenden Leitlinien des Bezirks Mitte als ein gemeinsames Projekt der Bürgerschaft, der Politik und der Verwaltung im Bezirk Steglitz-Zehlendorf zu entwickeln. Dabei sollen neben anderen folgende Aspekte Berücksichtigung finden:

  • rger*innen sind frühzeitig und transparent über Vorhaben des Bezirks zu informieren (u. a. durch die Erstellung und Veröffentlichung einer Vorhabensliste),
  • Beteiligungsprozesse sollen die Partizipationsstufen „Information“, „Mitwirkung“, „Mitentscheidung“ und „Entscheidung“ umfassen, soweit nicht rechtliche Bestimmungen dem entgegenstehen,
  • es soll eine in jeder Hinsicht angemessen ausgestattete Koordinierungsstelle für Bürger*innenbeteiligung in der Verwaltung, die zugleich Anlaufstelle für Bürger*innen ist, geschaffen werden.

 

Begründung:

 

rger*innenbeteiligung stärkt die Demokratie und das Gemeinwesen. Gelingendes Zusammenleben im Gemeinwesen bedarf sowohl demokratischer Teilhabe als auch bürgerschaftlichen Engagements. Beides zusammen macht unsere Kieze und Ortsteile sowie den Bezirk lebenswerter, stärkt den Zusammenhalt und wirkt Tendenzen von Populismus, Demokratiefeindlichkeit, Entfremdung und gesellschaftlicher Spaltung entgegen. Ein direkter Austausch von Politik, Verwaltung und Bürger*innen über das Für und Wider einzelner Vorhaben stärkt die demokratische Kultur in unserem Bezirk. Das Bezirksamt und die BVV sind deshalb aufgerufen, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger*innen an Entscheidungen über sie betreffende Entwicklungen des Gemeinwesens so weit als möglich beteiligen können.

 

 

 

Vertrauenspersonen der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Einwohnerantrags:

 

Dorit Grieser, Sabine Moser, Stephan Voß

 

 

Der Antrag wurde am 19.04.2022 in der 3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, Bürger*innenbeteiligung an laufenden und geplanten bezirklichen Vorhaben im Bezirk strukturell zu verankern, umfassend zu fördern und professionell umzusetzen. Dafür sind in ausreichendem Maße zeitliche Ressourcen in Stellenbeschreibungen und zumessungen sowie personelle und finanzielle Ressourcen in den kommenden bezirklichen Haushalten zu berücksichtigen. Sofern vom Senat den Bezirken hierfür Mittel zur Verfügung gestellt werden, sind diese abzurufen. Verwaltungsabläufe und handeln im Kontext von Planung, Gestaltung und Umsetzung von Beteiligung sind klar zu regeln. Dafür sind verbindliche Leitlinien orientiert z.B. an den entsprechenden Leitlinien des Bezirks Mitte als ein gemeinsames Projekt der Bürgerschaft, der Politik und der Verwaltung im Bezirk Steglitz-Zehlendorf zu entwickeln. Dabei sollen neben anderen folgende Aspekte Berücksichtigung finden:

 rger*innen sind frühzeitig und transparent über Vorhaben des Bezirks zu informieren (u.a. durch die Erstellung und Veröffentlichung einer Vorhabensliste),

 Beteiligungsprozesse sollen Partizipationsstufen umfassen, soweit nicht rechtliche Bestimmungen dem entgegenstehen,

 es soll eine in jeder Hinsicht angemessen ausgestattete Koordinierungsstelle für Bürger*innenbeteiligung in der Verwaltung, die zugleich Anlaufstelle für Bürger*innen ist, geschaffen werden.

 bestehende Beteiligungsformate im Bezirk sollen miteinbezogen werden.

 

Begründung:

 

rger*innenbeteiligung stärkt die Demokratie und das Gemeinwesen. Gelingendes Zusammenleben im Gemeinwesen bedarf sowohl demokratischer Teilhabe als auch bürgerschaftlichen Engagements. Beides zusammen macht unsere Kieze und Ortsteile sowie den Bezirk lebenswerter, stärkt den Zusammenhalt und wirkt Tendenzen von Populismus, Demokratiefeindlichkeit, Entfremdung und gesellschaftlicher Spaltung entgegen. Ein direkter Austausch von Politik, Verwaltung und Bürger*innen über das Für und Wider einzelner Vorhaben stärkt die demokratische Kultur in unserem Bezirk. Das Bezirksamt und die BVV sind deshalb aufgerufen, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger*innen an Entscheidungen über sie betreffende Entwicklungen des Gemeinwesens so weit als möglich beteiligen können.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde bei Ablehnung von Linke und Enthaltung von AfD mehrheitlich beschlossen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 05.05.2022 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und bei Ablehnung von AfD, Linke in der geänderten Fassung vom 19.04.2022 mehrheitlich beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 7. Sitzung am 18.05.2022 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, Bürger*innenbeteiligung an laufenden und geplanten bezirklichen Vorhaben im Bezirk strukturell zu verankern, umfassend zu fördern und professionell umzusetzen. Dafür sind in ausreichendem Maße zeitliche Ressourcen in Stellenbeschreibungen und zumessungen sowie personelle und finanzielle Ressourcen in den kommenden bezirklichen Haushalten zu berücksichtigen. Sofern vom Senat den Bezirken hierfür Mittel zur Verfügung gestellt werden, sind diese abzurufen. Verwaltungsabläufe und handeln im Kontext von Planung, Gestaltung und Umsetzung von Beteiligung sind klar zu regeln. Dafür sind verbindliche Leitlinien orientiert z.B. an den entsprechenden Leitlinien des Bezirks Mitte als ein gemeinsames Projekt der Bürgerschaft, der Politik und der Verwaltung im Bezirk Steglitz-Zehlendorf zu entwickeln. Dabei sollen neben anderen folgende Aspekte Berücksichtigung finden:

 rger*innen sind frühzeitig und transparent über Vorhaben des Bezirks zu informieren (u.a. durch die Erstellung und Veröffentlichung einer Vorhabensliste),

 Beteiligungsprozesse sollen Partizipationsstufen umfassen, soweit nicht rechtliche Bestimmungen dem entgegenstehen,

 es soll eine in jeder Hinsicht angemessen ausgestattete Koordinierungsstelle für Bürger*innenbeteiligung in der Verwaltung, die zugleich Anlaufstelle für Bürger*innen ist, geschaffen werden.

 bestehende Beteiligungsformate im Bezirk sollen miteinbezogen werden.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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