Drucksache - 0033/VI  

 
 
Betreff: Schutz für die noch erhaltenen Teile der Colonie Alsen
Status:öffentlichAktenzeichen:54/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Imhof-Speckmann/Dr. Egginger-Gonzalez
2. Gruner
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.01.2022 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Empfehlung
15.02.2022 
1. konstituierende öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen - Videokonferenz vertagt   
19.04.2022 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen - Videokonferenz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bildung und Kultur Empfehlung
09.02.2022 
1. konstituierende öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur - Videokonferenz vertagt   
06.04.2022 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur - Videokonferenz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Europa, Klima Empfehlung
05.05.2022 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima - Videokonferenz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.05.2022 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 18.05.2022

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, mit Priorität eine bauliche Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB zu erarbeiten, die sich auf den Schutz der noch erhaltenen Gebäude und der Struktur der ehemaligen Colonie Alsen bezieht. Dabei sind all jene Straßenzüge und Gebäude in die Erhaltungssatzung miteinzubeziehen, die dem genannten Zweck dienen. An den Stellen, wo bereits Gebäude, die zum Ensemble gehörten, abgerissen wurden, sollen Hinweisschilder ggf. mit Fotos oder Skizzen auf die Colonie Alsen und die Gesamtstruktur der Bauarchitektur hinweisen.

 

Begründung:

 

Mit der Erteilung der Abrissgenehmigung für das Haus Straße Am Löwen 1 steht ein weiteres von ursprünglich 14 Gebäuden (siehe Gutachten von Tilmann Johannes Heimisch und Horst Schumacher: Colonie Alsen - Ein Platz zwischen Berlin und Potsdam, Berlin 1988) vor dem Aus. Auch wenn die Gebäude nicht dem Denkmalschutz unterliegen, so sind sie trotzdem in ihrer Gesamtheit schützenswerte Objekte der Bauarchitektur. Es ist ein unersetzlicher Verlust, dass bereits acht dieser Gebäude verloren gegangen sind, weil es keine bauliche Erhaltungssatzung für dieses Ensemble gab. Umso wichtiger ist es, die noch verbliebenen Gebäude zu erhalten und die ursprüngliche Struktur erkennbar zu machen.

 

 

Der Antrag wurde am 06.04.2022 in der 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die dem Schutz der noch erhaltenen Gebäude und der Struktur der ehemaligen Colonie Alsen dienen. Dabei sind all jene Straßenzüge und Gebäude miteinzubeziehen, die dem genannten Zweck dienen. An den Stellen, wo bereits Gebäude, die zum Ensemble gehörten, abgerissen wurden, sollen Hinweisschilder ggf. mit Fotos oder Skizzen auf die Colonie Alsen und die Gesamtstruktur der Bauarchitektur hinweisen.

 

Begründung:

 

Mit der Erteilung der Abrissgenehmigung für das Haus Straße Am Löwen 1 steht ein weiteres von ursprünglich 14 Gebäuden (siehe Gutachten von Tilmann Johannes Heimisch und Horst Schumacher: Colonie Alsen - Ein Platz zwischen Berlin und Potsdam, Berlin 1988) vor dem Aus. Auch wenn die Gebäude nicht dem Denkmalschutz unterliegen, so sind sie trotzdem in ihrer Gesamtheit schützenswerte Objekte der Bauarchitektur. Es ist ein unersetzlicher Verlust, dass bereits acht dieser Gebäude verloren gegangen sind. Umso wichtiger ist es, die noch verbliebenen Gebäude zu erhalten und die ursprüngliche Struktur erkennbar zu machen. Da dies scheinbar über eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauBG nicht möglich ist, sollen alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dazu dient dieser Antrag.

 

Der Betreff wurde geändert von „Bauliche Erhaltungssatzung für die noch erhaltenen Teile der Colonie Alsen“ in „Schutz für die noch erhaltenen Teile der Colonie Alsen“

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde bei Ablehnung von CDU und AfD mehrheitlich beschlossen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Concu

Ausschussvorsitzende

 

 

Der Antrag wurde am 19.04.2022 in der 3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und in der geänderten Fassung vom 06.04.2022 bei Ablehnung von AfD und Enthaltung von CDU mehrheitlich beschlossen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 05.05.2022 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und bei Ablehnung von AfD und Enthaltung von CDU in der geänderten Fassung vom 06.04.2022 mehrheitlich beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 7. Sitzung am 18.05.2022 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die dem Schutz der noch erhaltenen Gebäude und der Struktur der ehemaligen Colonie Alsen dienen. Dabei sind all jene Straßenzüge und Gebäude miteinzubeziehen, die dem genannten Zweck dienen. An den Stellen, wo bereits Gebäude, die zum Ensemble gehörten, abgerissen wurden, sollen Hinweisschilder ggf. mit Fotos oder Skizzen auf die Colonie Alsen und die Gesamtstruktur der Bauarchitektur hinweisen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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