Drucksache - 0001/VI  

 
 
Betreff: Vorschlag für eine Änderung der Geschäftsordnung der BVV Steglitz-Zehlendorf zum Beginn der VI. Wahlperiode
Status:öffentlichAktenzeichen:1/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-, GRÜNE- und FDP-FraktionSPD-, GRÜNE- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Flores Ramirez/Semler
2. Mertens/Steinhoff
3. Specht-Habbel
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
04.11.2021 
1. konstituierende, öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschluss vom 04.11.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der seit dem 21. Juni 2007 geltenden Fassung, zuletzt geändert gemäß Beschluss der BVV 1312/V (Drucksache 1990/V), gilt mit den folgenden Maßgaben in der sechsten Wahlperiode fort.

 

1)   In § 2 Absatz 2 werden die Worte „Höchstzahlverfahren d´Hondts“ durch die Worte „Hare/Niemeyer-Verfahren“ ersetzt.

 

2)   In § 11 Absatz 2 Satz 2 werden die Worte „Höchstzahlverfahren d´Hondts“ durch die Worte  „Hare/Niemeyer-Verfahren“ ersetzt.

 

3)   In § 14 Absatz 1 Satz 2 werden die Worte „Höchstzahlverfahren d´Hondts“ durch die Worte „Hare/Niemeyer-Verfahren“ und in § 14 Absatz 1 Satz 4 das Wort „d´Hondt“ durch die Worte „Hare/Niemeyer“ ersetzt.

 

4)   Die Geschäftsordnung tritt am 30. Juni 2022 außer Kraft.

 

Begründung:

 

Die Besetzung von Vorstand und Ältestenrat der BVV sowie der Ausschüsse erfolgt derzeit nach dem Höchstzahlverfahren d´Hondt. Dieses Verfahren ist nach dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) weder für die Zusammensetzung des Vorstands der BVV (§ 7 Absatz 1 BezVwG) noch für die Bildung des Ältestenrats und der Ausschüsse der BVV (§ 9 Absatz 2 und 3 Satz 1 BezVG) vorgegeben. Das bisher vorgegebene Verfahren verhindert, dass kleinere Fraktionen im Vorstand der BVV vertreten sind, wenn dieser nicht um weitere Sitze vergrößert wird. Auch die weiteren Änderungen unter 2. und 3. stärken tendenziell die kleineren Fraktionen in den entsprechenden Gremien. Manche Geschäftsordnungen von Bezirksverordnetenversammlungen anderer Bezirke sehen für die Besetzung von Ausschüssen vor, dass die Verteilung der Ausschusssitze einschließlich der Sitze der Bürgerdeputierten insgesamt zwischen den Fraktionen nach dem Mehrheits- und Stärkeverhältnis in der Bezirksverordnetenversammlung vereinbart wird (z.B. § 18 Absatz 2 Satz 2 GO für die BVV Reinickendorf). Dies entspricht zwar dem Wortlaut des § 9 Absatz 2 BezVG, es spricht aber nichts dagegen, wie bisher eine klare Vorgabe für die Sitzverteilung in der GO unmittelbar vorzusehen. Das Verfahren Hare/Niemeyer berücksichtigt auch, dass eine im Zeitpunkt der Bestimmung der Ausschussmitglieder in der BVV vorhandene Mehrheit einer Fraktion/Koalition oder Zählgemeinschaft von Fraktionen sich dabei ebenfalls in jedem Ausschuss nach § 14 Absatz 1 Satz 3 GO der BVV Steglitz-Zehlendorf wiederfindet (näheres siehe unter Beschreibung und Eigenschaften für das Verfahren Hare/Niemeyer: www.wahlrecht.de/verfahren/hare-niemeyer.html). Die Befristung nach Ziffer des 4 des Antrags soll bewirken, dass sich die BVV zu einer grundlegenden Überarbeitung der Geschäftsordnung zur Schaffung von mehr Transparenz, wie z.B. über die Einführung eines Live-Streams der BVV-Sitzungen, und Anpassung an das digitale Zeitalter in einem überschaubaren Zeitraum verpflichtet.

 

 

Die BVV hat in ihrer 1. Sitzung am 04.11.2021 beschlossen: 

 

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der seit dem 21. Juni 2007 geltenden Fassung, zuletzt geändert gemäß Beschluss der BVV 1312/V (Drucksache 1990/V), gilt mit den folgenden Maßgaben in der sechsten Wahlperiode fort.

 

1)   In § 2 Absatz 2 werden die Worte „Höchstzahlverfahren d´Hondts“ durch die Worte „Hare/Niemeyer-Verfahren“ ersetzt.

 

2)   In § 11 Absatz 2 Satz 2 werden die Worte „Höchstzahlverfahren d´Hondts“ durch die Worte „Hare/Niemeyer-Verfahren“ ersetzt.

 

3)   In § 14 Absatz 1 Satz 2 werden die Worte „Höchstzahlverfahren d´Hondts“ durch die Worte „Hare/Niemeyer-Verfahren“ und in § 14 Absatz 1 Satz 4 das Wort „d´Hondt“ durch die Worte „Hare/Niemeyer“ ersetzt.

 

4)   Die Geschäftsordnung tritt am 30. Juni 2022 außer Kraft.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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