Drucksache - 2348/V  

 
 
Betreff: Status Quo zur Umsetzung des MobG im Bezirk Steglitz-Zehlendorf - Was ist erreicht, was ist noch zu erwarten?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:1. Specht-Habbel
2. Thimm
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
25.08.2021 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz beantwortet   

Sachverhalt

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1)   Welche bereits heute vollständig abgeschlossenen Maßnahmen zur Verkehrssteuerung und/oder Verkehrsinfrastruktur lassen sich in der nun auslaufenden Wahlperiode auf das MobG zurückführen?

 

2)   Welche Maßnahmen zur Verkehrssteuerung und/oder Verkehrsinfrastruktur, die sich auf das MobG zurückführen lassen, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch in Planung und/oder in der Realisierungsphase? Wie weit ist die Planung bzw. Realisierung dieser Maßnahmen bereits fortgeschritten und wann ist mit deren vollständigen Abschluss zu rechnen?

 

3)   Welche Funktion bzw. welchen Einfluss hatte das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf auf die Ausgestaltung der Maßnahmen aus der Antwort zu Frage 1 und 2 und in welcher Form hat sich diese Funktion bzw. dieser Einfluss bei der jeweiligen Planung/Realisierung tatsächlich niedergeschlagen? Wer trägt aus Sicht des Bezirksamts die politische wie auch organisatorische Verantwortung für die jeweilige Maßnahme?

 

4)   Welche der genannten Maßnahmen aus der Antwort zu Frage 1 und 2 wertet das Bezirksamt als verkehrspolitischen Erfolg und welche der genannten Maßnahmen haben die Erwartungen bislang nicht erfüllt? Worin besteht der Erfolg? Wie wird dieser verifiziert? Soll dort, wo die Erwartungen bislang nicht erfüllt wurden, aus Sicht des Bezirksamtsnachgebessert“ werden? Wenn ja, wie? Wie werden diese Misserfolge begründet?

 

5)   Sieht das Bezirksamt mit den bisher vollständig abgeschlossenen und den bereits geplanten bzw. sich in der Realisierungsphase befindlichen Maßnahmen aus der Antwort zu Frage 1 und 2 das MobG im Bezirk Steglitz-Zehlendorf als ausreichend erfüllt an? Wenn ja, heißt das, dass keine weiteren Maßnahmen folgen werden? Wenn nein, welche Maßnahmen sollten konkret wo in welchem Umfang und in welcher Ausgestaltung aus der Sicht des aktuellen Bezirksamts in der nächsten Wahlperiode folgen und mit Priorität zur Umsetzung gelangen?

 

6)   Hat das Bezirksamt hinsichtlich der genannten Maßnahmen aus den Antworten zu den Fragen 1 und 2 Zielkonflikte in der Bürgerschaft des Bezirks wahrgenommen? Wenn ja, in welcher Form und Ausgestaltung? Wie hat das Bezirksamt jeweils bislang auf diese Zielkonflikte reagiert? Sind diese Zielkonflikte aus der Sicht des Bezirksamts ausgeräumt? Wenn nein, wie empfiehlt das Bezirksamt mit diesen Zielkonflikten zukünftig umzugehen?

 

7)   Sofern sich aus der Antwort zu der Frage 5 ergibt, dass die Umsetzung weiterer Maßnahmen in der nächsten Wahlperiode, ggf. sogar mit Priorität, zu erwarten ist, sieht das Bezirksamt dann auch zu diesen Maßnahmen Zielkonflikte mit Teilen der Bürgerschaft auf das Bezirksamt der nächsten Wahlperiode zukommen? Wenn ja, welche?

 

8)   Welches Vorgehen sieht das MobG im Falle solcher Zielkonflikte vor? In der Regel ist die Bürgerschaft, sei es als Anwohner oder als Nutzer der Infrastruktur, bei der Umsetzung dieser Maßnahmen maßgeblich involviert. Empfiehlt das Bezirksamt vor diesem Hintergrund die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen aus dem MobG anders als bisher auszugestalten? Wenn ja wie, in welchem Umfang und mit welcher Konsequenz, vor allem wenn eine deutlich erkennbare und/oder sogar messbare Mehrheit sich kritisch distanziert zu der jeweils geplanten Umsetzung der Maßnahme zeigt?

 

9)   Teilt das Bezirksamt den Tenor aus der Drucksache 2274/V, wonach sich das am 18.07.2018 in Kraft getretene Mobilitätsgesetz inkl. aller Zusätze und Erweiterungen nur mit Augenmaß und Rücksicht auf die bestehenden Verkehrsstrukturen im Außenbezirk Steglitz-Zehlendorf anwenden lässt? Wenn ja, worin sieht das Bezirksamt vor allem die Unterschiede zu den Innenstadtbezirken? Wenn nein, wie verhält sich das Bezirksamt zu der Forderung, das MobG insofern zu reformieren, als dass alle Verkehrsträger gleichermaßen gemäß ihrer tatsächlichen Bedeutung und technischen Ausbaumöglichkeiten (z.B. E-Mobilität) Berücksichtigung zu finden haben und eine Differenzierung zwischen Innenstadt/Stadtzentrum sowie Außenbezirk in Einklang auch mit den umliegenden Gemeinden erfolgen muss?

 
 

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