Drucksache - 2332/V
Die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung von Steglitz-Zehlendorf stellt die außergewöhnliche Notlage gemäß § 8a BezVG für die Juni-BVV fest.
Begründung: Erfolgt mündlich.
In der 107. Sitzung des Ältestenrats am 18.08.2021 wurde die Erledigung des Antrags aufgrund des GO-Antrags in der Juni-Sitzung der BVV festgestellt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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