Drucksache - 2307/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, zeitnah alle bestehenden und neu zu versetzenden Poller im öffentlichen Straßenland des Bezirks mit kontrastreichen, gut sichtbaren Farben zu kennzeichnen. Dabei sollen natürlich aktiv die Beauftragte für Menschen mit Behinderung und die Seniorenvertretung des Bezirks einbezogen werden. Des Weiteren soll aktiv der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e.V. (ABSV) in die Planung und Umsetzung eingebunden und dessen Expertise zu Rate gezogen werden. Über die Umsetzung ist der BVV spätestens im Februar 2022 zu berichten.
Begründung:
Zum diesjährigen Tag der Sehbehinderten am 6. Juni stehen die Aktionen des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins (ABSV) unter dem Motto “Mit Wolle Poller tolle machen” – auch in Steglitz-Zehlendorf. Über die oft grau gehaltenen Straßenpoller werden rot-weiße “Pollermützen” gezogen, um darauf aufmerksam zu machen, dass Blinde, Sehbehinderte und Senior/innen diese oft nicht richtig erkennen können. Dies stellt ein enormes Verletzungspotential dar. Durch die neue, kontrastreiche Farbgebung kann diese Verletzungsgefahr durch die bessere Erkennbarkeit der Poller reduziert und so das öffentliche Straßenland barriereärmer und inklusiver gestaltet werden.
Der Antrag wurde am 11.08.2021 in der 27. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, zeitnah alle bestehenden und neu zu versetzenden Poller im öffentlichen Straßenland des Bezirks mit kontrastreichen, gut sichtbaren Farben zu kennzeichnen, soweit möglich und finanzierbar. Dabei sollen natürlich aktiv die Beauftragte für Menschen mit Behinderung und die Seniorenvertretung des Bezirks einbezogen werden. Des Weiteren soll aktiv der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e.V. (ABSV) in die Planung und Umsetzung eingebunden und dessen Expertise zu Rate gezogen werden. Über die Umsetzung ist der BVV spätestens im Februar 2022 zu berichten.“
Begründung: Unverändert.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 5. Wahlperiode verfallen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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