Drucksache - 2273/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in der Sondershauser Straße auf dem Abschnitt zwischen Hildburghauser Straße und Geraer Straße am Beginn und am Ende der Straße jeweils eine Fahrbahnmarkierung „Tempo 30“ aufzubringen. Ebenfalls sollen zur Entschleunigung des Verkehrs jeweils versetzt (zwei- oder dreifache) Parkbuchten eingezeichnet werden. Die Erneuerung der Tempo-30-Schilder und deren Umsetzung zwecks besserer Sichtbarkeit soll geprüft werden.
Begründung:
Wie Einwohner/innen berichtet haben, kam es in den letzten Jahren mehrmals zu Auffahrunfällen gegen parkende Autos, die vor allem durch Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit in dieser Tempo-30-Zone zustande kamen. Die Sondershauser Straße wird häufig als Ausweichstrecke genutzt, wenn das Verkehrsaufkommen auf der Lorenz- und Mariannenstraße zu stark ist und auch, um die dort befindlichen Ampeln bzw. die Verlangsamung des fließenden Verkehrs durch BVG-Busse zu umgehen. Dabei wird häufig übersehen, dass es sich um eine Tempo-30-Straße handelt, zumal die Einsehbarkeit der angebrachten Schilder beim Einbiegen aus der Hildburghauser Straße eingeschränkt ist. Zudem ist die Sondershauser Straße eine gerade, kaum befahrene Straße, die zur Erhöhung des Tempos einlädt. Da die Straße jedoch zum Europa-Radweg zählt, greifen dort keine baulichen Maßnahmen zur Entschleunigung des Verkehrs.
Der Antrag wurde am 02.06.2021 in der 26. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in der Sondershauser Straße auf dem Abschnitt zwischen Hildburghauser Straße und Geraer Straße am Beginn und am Ende der Straße jeweils eine Fahrbahnmarkierung „Tempo 30“ aufzubringen. Die Erneuerung der Tempo-30-Schilder und deren Umsetzung zwecks besserer Sichtbarkeit soll geprüft werden.“
Begründung: Unverändert.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 5. Wahlperiode verfallen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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