Drucksache - 2191/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, sofern nicht in eigener Zuständigkeit, dass Bereiche für Angelnde ausgewiesen werden, die ausschließlich für Angelnde zugänglich sind. Ferner ist mit dem ansässigen Anglerverein gemeinsam zu klären, ggf. unter Hinzuziehung von Naturschutzvereinen und den Naturrangern und Naturrangerinnen, wie deren Mitglieder sich an Pflege- und Naturschutzmaßnahmen beteiligen können.
Begründung:
Die Neuregelungen für die Angelnden waren ein Thema der fraktionsübergreifenden AG Schlachtensee und Krumme Lanke, die im letzten Herbst ihren Abschlussbericht vorgelegt hat: „Angelnde erfüllen eine wichtige Funktion zur Steuerung des Fischbesatzes in den Gewässern. Sie unterliegen dabei auch den Regeln eines angemessenen Naturschutzes. Den Angelnden sollten keine Sonderrechte eingeräumt werden bspw. zum Betreten geschützter Bereiche, um die Akzeptanz von Regeln und Einschränkungen zu erhöhen, die für alle anderen Nutzergruppen zugunsten des Naturschutzes gelten.“
Der Antrag wurde in der 42. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung beraten und mit 5 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 50. Sitzung am 25.08.2021 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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