Drucksache - 2191/V  

 
 
Betreff: Regelungen für Angelnde im Schlachtensee und der Krummen Lanke
Status:öffentlichAktenzeichen:1367/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:1. Buchta
2. Ziffels
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.03.2021 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz überwiesen   
Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung Empfehlung
22.04.2021 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung - Videokonferenz vertagt   
20.05.2021 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung - Videokonferenz vertagt   
17.06.2021 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung - Videokonferenz im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
25.08.2021 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
BE GUB vom 17.06.2021
Beschluss vom 25.08.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, sofern nicht in eigener Zuständigkeit, dass Bereiche für Angelnde ausgewiesen werden, die ausschließlich für Angelnde zugänglich sind. Ferner ist mit dem ansässigen Anglerverein gemeinsam zu klären, ggf. unter Hinzuziehung von Naturschutzvereinen und den Naturrangern und Naturrangerinnen, wie deren Mitglieder sich an Pflege- und Naturschutzmaßnahmen beteiligen können.

 

Begründung:

 

Die Neuregelungen für die Angelnden waren ein Thema der fraktionsübergreifenden AG Schlachtensee und Krumme Lanke, die im letzten Herbst ihren Abschlussbericht vorgelegt hat: „Angelnde erfüllen eine wichtige Funktion zur Steuerung des Fischbesatzes in den Gewässern. Sie unterliegen dabei auch den Regeln eines angemessenen Naturschutzes. Den Angelnden sollten keine Sonderrechte eingeräumt werden bspw. zum Betreten geschützter Bereiche, um die Akzeptanz von Regeln und Einschränkungen zu erhöhen, die für alle anderen Nutzergruppen zugunsten des Naturschutzes gelten.“

 

 

Der Antrag wurde in der 42. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung beraten und mit 5 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 50. Sitzung am 25.08.2021 beschlossen:   

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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