Drucksache - 2162/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, soweit zuständig, selbst oder ggf. durch Aufforderung der zuständigen Stelle, den Zustand der „Nebenstraße“ des Dahlemer Weges zu überprüfen und dort, wo notwendig, den Fahrbelag so herzustellen, dass Radfahrer diese „Nebenstraße“ vollständig als Verkehrsweg zwischen Sundgauer Straße und Persantestraße mitnutzen können. Insbesondere sind die Bereiche auf Höhe der Hausnummern 170 und 180, wo die Fahrbahn noch aus Kopfsteinpflaster besteht, entsprechend zeitnah instand zu setzen bzw. zu modernisieren. Ferner ist zu prüfen, inwieweit die Überfahrten Seehofstraße, Hamerlingweg, Jänickestraße aus der Sicht des Radfahrenden verkehrsrechtlich so gestaltet werden können, dass Radfahrende diese „Nebenstraße“ des Dahlmer Weg optional und unter Berücksichtigung der in Teilen vorhandenen Beschilderung durch das Zeichen 325 auf ihrer gesamten Länge mitnutzen können. Es wird zusätzlich angeregt, mittelfristig eine Planung zu entwickeln, welche eine gemeinsame Nutzung dieser Nebenstraße einerseits als verkehrsberuhigten Bereich, wie aber auch gleichzeitig als geschützten Radverkehrsweg und auch als Parkraumfläche für Anwohnerfahrzeuge möglich macht.
Begründung:
Der Dahlemer Weg verfügt westlich des Schienenstranges (Goerzbahn) über einen gesonderten Fahrweg, der in weiten Teilen als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist und der bereits heute zusätzlich einerseits als optionaler Radweg, wie auch als Parkraum für Anwohnerfahrzeuge genutzt wird. Diese „Mischnutzung“ hat sich bewährt. Primäres Ziel des Antrages ist es, offensichtliche Schäden oder einen unzureichenden Fahrbahnbelag so auszubessern bzw. herzustellen, dass die beschriebene Nutzung für alle Nutzungsarten gefahrlos möglich bleibt. Insbesondere die Stellen mit dem Kopfsteinpflaster werden als Gefahrenstellen empfunden. Sekundär bietet es sich zusätzlich an, diesen gesamten Verkehrsweg hinsichtlich der tatsächlichen aktuellen Nutzung zu betrachten und ggf. die Beschilderung und partiell den Ausbau zu prüfen und ggf. so zu erweitern (z.B. an den genannten Straßenübergängen), dass rechtliche wie sicherheitsrelevante Aspekte dem ausgeführten aktuellen Nutzungsumfang nicht entgegenstehen.
Der Antrag wurde am 05.05.2021 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und mit 1 Ja-Stimme und 10 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 03.06.2021 in der 55. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und mit 2 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 49. Sitzung am 16.06.2021 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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