Drucksache - 2078/V  

 
 
Betreff: Klassenräume ohne ausreichende Fensterlüftung bei mobilen Lüftungsanlagen bevorzugen
Status:öffentlichAktenzeichen:1261/V
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:1. Specht-Habbel
2. Breidenbach
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
11.11.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Schulausschuss Empfehlung
24.11.2020 
13. öffentliche Sitzung des Schulausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
04.02.2021 
51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
18.02.2021 
52. außerordentliche, öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.03.2021 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
BE HHPV vom 18.02.2021
Beschluss vom 17.03.2021
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 27.04.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein Konzept zum Erwerb von Lüftungsanlagen zu erstellen und die Schulklassen, die zurzeit keine ausreichende Fensterlüftung in ihren Klassenräumen erreichen, bei deren Einbau zu bevorzugen. Das Amt wird aufgefordert, diese Klassenräume an den jeweiligen Schulen zu benennen.

 

Begründung:

 

An keiner Schule in Steglitz-Zehlendorf sind nach unserer Kenntnis gegenwärtig Klassenräume mit Lüftungsanlagen ausgestattet. Der Bedarf ist dort am höchsten, wo im Klassenzimmer keine Fenster zu öffnen sind, deshalb sollten gerade zuerst dort Einbauarbeiten zur Lüftung vorgenommen werden. Dem Offenhalten der Schulen wird in der Pandemiebekämpfung von allen Seiten höchste Priorität eingeräumt. Das Umweltbundesamt (UBA) hat für die Kultusministerkonferenz (KMK) eine Handreichung zum richtigen Lüften in Schulen erarbeitet. Darin geben die Expertinnen und Experten für Innenraumlufthygiene des UBA Empfehlungen, wie sich mit richtigem Lüften in Schulen das Risiko reduzieren lässt, sich mit dem neuartigen Coronavirus zu infizieren. Kern der Empfehlung ist, Klassenräume regelmäßig alle 20 Minuten für etwa fünf Minuten bei weit geöffneten Fenstern zu lüften; auch in der kalten Jahreszeit. Zudem gibt das UBA Empfehlungen zu Luftreinigern und anderen technischen Geräten (www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/coronaschutz-in-schulen-alle-20-minuten-fuenf). Nach Untersuchungen bieten geeignete Raumluftfilter, idealerweise in Kombination mit Plexiglas-Schutzwänden zwischen den Schülern, ein viel höheres Maß an Sicherheit sowohl vor indirekten, wie auch direkten Infektionen, als die Methode des sogenannten Freien Lüftens, (www.unibw.de/lrt7/schulbetrieb-waehrend-der-pandemie.pdf).

 

 

Der Antrag wurde am 24.11.2020 in der 13. Sitzung des Schulausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, weiter an dem Konzept zum Erwerb vonftungsanlagen zu arbeiten und die Schulklassen, die zurzeit keine ausreichende Fensterlüftung in ihren Klassenräumen erreichen, bei deren Einbau zu unterstützen.“

 

Begründung:

Unverändert.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 13 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Mertens

Ausschussvorsitzende

 

 

Der Antrag wurde am 18.02.2021 in der 52. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und die Fassung vom 24.11.2020 wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, weiter an dem Konzept zum Erwerb von mobilen Lüftungsanlagen zu arbeiten und die Schulklassen, die zurzeit keine ausreichende Fensterlüftung in ihren Klassenräumen erreichen, vorrangig zu versorgen.“

 

Begründung:

Unverändert.

 

Außerdem wurde der Betreff geändert von „Klassenräume ohne ausreichende Fensterlüftung bei Installation von Lüftungsanlagen bevorzugen“ in „Klassenräume ohne ausreichende Fensterlüftung bei mobilen Lüftungsanlagen bevorzugen“.

 

Der Antrag in der geänderten Fasssung wurde mit 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 46. Sitzung am 17.03.2021 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, weiter an dem Konzept zum Erwerb von mobilen Lüftungsanlagen zu arbeiten und die Schulklassen, die zurzeit keine ausreichende Fensterlüftung in ihren Klassenräumen erreichen, vorrangig zu versorgen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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