Drucksache - 1943/V  

 
 
Betreff: Versorgung wohnungsloser Menschen in Steglitz-Zehlendorf zur Chef*innensache machen!
Status:öffentlichAktenzeichen:1161/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Bader
2. Gruner
3. Krause
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.08.2020 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Pflege, Soziales und Senioren Empfehlung
10.09.2020 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
14.10.2020 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
BE PfSozSen vom 10.09.2020
Beschluss vom 14.10.2020

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, jährlich direkt im Anschluss an das Ende der Kältehilfesaison (Beginn des 2. Quartals) der BVV zu berichten, wie die Versorgung gewährleistet wurde und wie die Planungen des Bezirksamtes für die kommende Kältehilfesaison sind, welche Räume hierfür zur Verfügung gestellt werden und welche konkreten Initiativen ergriffen werden, um dem Ziel einer guten, ausreichenden und zentralen Versorgung von wohnungslosen Menschen in diesem Bezirk näher zu kommen.

 

Begründung:

 

Die Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Linksfraktion zum Stand der Kältehilfe vom 25.6.2020 (Schr. A. 511/V) beinhaltet die Aussage, dass aufgrund des noch immer nicht zustande gekommenen Vertrages mit dem DRK und aufgrund baulicher Fragen eine Versorgung wohnungsloser Menschen im Rahmen der Kältehilfe in diesem Jahr fraglich ist. Um zu garantieren, dass in Zukunft gar nicht mehr in Frage steht, ob es ein solches Angebot im Bezirk geben kann und um die Weichen dafür zu stellen, dass es weitere gute Angebote für wohnungslose Menschen in Steglitz-Zehlendorf geben kann, ist eine frühzeitige Einbeziehung der BVV in die Planungen und Überlegungen des Bezirksamtes sinnvoll und unerlässlich, damit die BVV hier zur Not gegensteuern und eigene Initiativen einbringen kann.

 

 

Der Antrag wurde am 10.09.2020 in der 33. Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren beraten und mit 3 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

lsch

Ausschussvorsitzende

 

 

Die BVV hat in ihrer 42. Sitzung am 14.10.2020 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

 
 

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