Drucksache - 1940/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt soll die „Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart des Gebietes „Lichterfelde-Ost“ im Bezirk Steglitz von Berlin“ (veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt am 20. Juli 1996 unter der Nr. A 3227 A) in Bezug auf die Frage baulicher Veränderungen (inklusive Fassadenschließung am Ferdinandmarkt) umsetzen.
Begründung:
Die o.g. Verordnung wurde bisher nicht zurückgenommen oder verändert. Sie ist damit eine gute Grundlage, den Willen aller BVV-Fraktionen, den Ferdinandmarkt an dieser Stelle auch zukünftig zu garantieren, und den Interessen des Investors Huth, die Fassade zu schließen, um die Fläche anderweitig zu verwerten, Einhalt zu gebieten.
Der Antrag wurde am 06.10.2020 in der 41. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und mit 1 Ja-Stimme und 9 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 42. Sitzung am 14.10.2020 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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