Drucksache - 1873/V  

 
 
Betreff: Freier Weg für Fußgänger, Rollstuhlfahrer*innen, Kinderwagen-Fahrer*innen, Kinderräder etc. auf den Bezirksstraßen in Wohngebieten

Status:öffentlichAktenzeichen:1250/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD- und Linksfraktion
Verfasser:1. Buchta
2. Semler, Bader
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.05.2020 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Empfehlung
03.06.2020 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
02.09.2020 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
30.09.2020 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
28.10.2020 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
25.11.2020 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
03.02.2021 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
18.02.2021 
52. außerordentliche, öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.03.2021 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
BE HHPV vom 18.02.2021
Beschluss vom 17.03.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Straßen/Fahrwege in Wohngebieten für die gemeinsame Nutzung von z.B. Fußnger*Innen, Rollstuhlfahrer*Innen, Kinderwagen, Kinderrädern, Skate- und Long-Board-Fahrer*Innen, ggfs. unter der Anordnung von beispielsweise Spielstraßen, verkehrsberuhigten Zonen, Shared Space-Räumen, etc. geeignet sind und diese für die weitgehend gefahrenlose Nutzung zusammen mit Kraftfahrzeugen freizugeben. Die Ergebnisse sollen in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt werden.

 

Begründung:

 

In den §§ 54 Abs. 2 und 56 des Entwurfs des Änderungsgesetztes zum Berliner Mobilitätsgesetz wird zurecht insbesondere die Förderung des Fußngerverkehrs in den Wohnbezirken gefordert und geregelt. Fußnger, Rollstuhlfahrer*Innen, Kinderwagen-Fahrer*Innen haben keine eigene Lobby oder Unterstützung. In unserem Bezirk sind die Fußwege an den Nebenstraßen insbesondere in den Wohngebieten in einem schlimmen, zum Teil katastrophalen Zustand. Dieser könnte den im Antrag beispielsweise genannten Nutzerkreis in menschlich nachvollziehbarer Weise verführen, nahezu rechtswidrig und daher auch gefahrengeneigt die meist den Fußwegen gegenüber hervorragend gepflegten Straßen zur Fortbewegung, aber auch zum Spiel und Spaß zu benutzen. Es ist nahezu sinn frei, diese und auch die Fußnger zur Nutzung schadhafter, unebener und gefährlicher Fußwege zu verpflichten, wenn daneben gepflegte und ebene also für Fußnger, etc. besser begeh- und benutzbare Straßen sind. Dort stehen meist parkende Fahrzeuge. Bewegt werden diese in der Woche morgens und abends zur Erreichung der Arbeitsstätten oder der Rückkehr zu den Wohnungen. In der Zwischenzeit sind die Fahrzeuge jeweils an einem anderen Ort oder stehen auf den Straßen unbewegt herum. Wenn rechtliche und sachliche Vorkehrungen zur sichern und rücksichtsvollen Nutzung der Straßen vorgenommen werden, ließen sich die sog. „Fahrwege“ auch unschwer als Gehwege nutzen. Als Nebeneffekt ließen sich die Gehwege jedenfalls teilweise entsiegeln und begrünen, mit Ausnahme der Zugänge zu den Wohnhäusern und z.B. inrten verwandeln. Die für die Sanierung der Gehwege erforderlichen Finanzen würden zunächst dafür und später zur Pflege der gemeinsamen „Verkehrsflächen eingesetzt. Damit würde langfristig auch ein Signal, für eine gerechte umwelt- und klimagerechte Verkehrspolitik für alle Bürger gesetzt und der Privilegierung der Kraftfahrzeugnutzer ein absehbares Ende gesetzt.

 

 

In der 81. Sitzung des Ältestenrats am 19.05.2020 ist die Linksfraktion dem Antrag beigetreten.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

Der Antrag wurde am 03.02.2021 in der 23. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gegebenenfalls exemplarisch und konkret quasi in situ - zu prüfen, welche Straßen/Fahrwege in Wohngebieten für die gemeinsame Nutzung von z.B. Fußnger*innen, Rollstuhlfahrer*innen, Kinderwagen, Kinderrädern, Skate- und Long-Board-Fahrer*innen, ggfs. unter der Anordnung von beispielsweise Spielstraßen, verkehrsberuhigten Zonen, Shared-Space-Räumen, etc. geeignet sind und diese für die weitgehend gefahrenlose Nutzung zusammen mit Kraftfahrzeugen freizugeben.

Die Ergebnisse sollen mit Anliegerbefragungen begleitet und in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt werden.

 

Begründung:

 

In den §§ 54 Abs. 2 und 56 des Entwurfs des Änderungsgesetztes zum Berliner Mobilitätsgesetz wird zurecht insbesondere die Förderung des Fußngerverkehrs in den Wohnbezirken gefordert und geregelt. Fußnger, Rollstuhlfahrer*innen, Kinderwagen-Fahrer*innen haben keine eigene Lobby oder Unterstützung. In unserem Bezirk sind die Fußwege an den Nebenstraßen insbesondere in den Wohngebieten in einem schlimmen, zum Teil katastrophalen Zustand. Dieser könnte den im Antrag beispielsweise genannten Nutzerkreis in menschlich nachvollziehbarer Weise verführen, nahezu rechtswidrig und daher auch gefahrengeneigt die meist den Fußwegen gegenüber hervorragend gepflegten Straßen zur Fortbewegung, aber auch zum Spiel und Spaß zu benutzen. Es ist nahezu sinnfrei, diese und auch die Fußnger zur Nutzung schadhafter, unebener und gefährlicher Fußwege zu verpflichten, wenn daneben gepflegte und ebene also für Fußnger, etc. besser begeh- und benutzbare Straßen sind. Dort stehen meist parkende Fahrzeuge. Bewegt werden diese in der Woche morgens und abends zur Erreichung der Arbeitsstätten oder der Rückkehr zu den Wohnungen. In der Zwischenzeit sind die Fahrzeuge jeweils an einem anderen Ort oder stehen auf den Straßen unbewegt herum. Wenn rechtliche und sachliche Vorkehrungen zur sicheren und rücksichtsvollen Nutzung der Straßen vorgenommen werden, ließen sich die sog. „Fahrwege“ auch unschwer als Gehwege nutzen. Als Nebeneffekt ließen sich die Gehwege jedenfalls teilweise entsiegeln und begrünen, mit Ausnahme der Zugänge zu den Wohnhäusern und z.B. inrten verwandeln. Die für die Sanierung der Gehwege erforderlichen Finanzen würden zunächst dafür und später zur Pflege der gemeinsamen „Verkehrsflächen eingesetzt. Damit würde langfristig auch ein Signal für eine gerechte umwelt- und klimagerechte Verkehrspolitik für alle Bürger gesetzt und der Privilegierung der Kraftfahrzeugnutzer ein absehbares Ende gesetzt.

 

Als ein „Testgebiet“ oder „Pilotprojekt“, in dem befristet entsprechende Anordnungen erfolgen könnten, käme das Wohngebiet östlich ab Sundgauer Straße, Ecke Bolchener Straße, Brettnacher Straße und Biesheimring in Betracht. Hauptverkehre erfolgen zwischen 7.00 bis 8.30 Uhr und zwischen 15.00 - 17.00 Uhr, wenn die Eltern der Kinder zur dortigen KiTa fahren und parallel dazu die Arbeitnehmer zur „Arbeit“ pendeln. Besucher der Verkehrsschule kommen hingegen überwiegend mit dem Rad oder zu Fuß. Dazwischen und an den Wochenenden ist relative Ruhe und die Senioren, die zum Rosenthal-Haus oder zurückwollen, benutzen schon heute die asphaltierte Straße, weil die Gehwegplatten auf dem Fußweg eine Gefahrenquelle für ältere oder gehandikapte Fußnger sind und die Straße - unbenutzt - im besten Zustand ist. Insbesondere Rollstuhlfahrer haben faktisch keine andere Wahl. Ebenfalls ginge die Kilstetter Straße als "Rundweg“ von und zur Hamsteadstraße, da sind nur Wohnungen und ein paar kleine Ladengeschäftchen dran. Von solchen „Stichstraßen“ ausgehend, die in nahezu ausschließliche Wohngebietehren, lassen sich auch weitere Testgebiete ermitteln.“

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 4 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 18.02.2021 in der 52. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und mit 5 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 46. Sitzung am 17.03.2021 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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