Drucksache - 1865/V  

 
 
Betreff: Live-Stream der BVV-Sitzung
Status:öffentlichAktenzeichen:1172/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:1. Buchta
2. Macmillan
3. Semler
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.05.2020 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Empfehlung
10.06.2020    16. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
09.09.2020    17. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
14.10.2020 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
BE GO vom 09.09.2020
Beschluss vom 14.10.2020

Die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird ersucht, nachfolgenden Paragraphen mittels Beschluss in ihre Geschäftsordnung einfließen zu lassen:

 

§ 57 Live-Streaming der BVV-Sitzung

 

(1)  Der/Die Vorsteher/Vorsteherin überträgt die öffentlichen Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung zeitgleich per Video-/Audio-Stream in das Internet. Für die Bildübertragung wird ein Ausschnitt festgelegt, der den Zuschauerbereich und die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Bezirksamtes ausschließt, für die Tonaufzeichnung wird das Signal der Mikrofonanlage verwendet. Widerspricht ein/eine Sitzungsteilnehmer/Sitzungsteilnehmerin der Übertragung seiner/ihrer Beiträge, so ist die Übertragung für die Dauer der Beiträge der entsprechenden Person zu unterbrechen.

 

(2)  Ton- und Bildaufnahmen sowie Ton- und Filmübertragungen durch Dritte sind vor Beginn der Sitzung durch den/die Vorsteher/Vorsteherin zu genehmigen und die Sitzungsteilnehmer/Sitzungsteilnehmerinnen über Art, Umfang und beabsichtigte Verwendung der Aufnahme/n zu informieren. Über die Genehmigung ist auf Antrag einer Fraktion oder von mindestens einem Fünftel der Bezirksverordneten abzustimmen.

 

Alle weiteren Paragraphen der Geschäftsordnung der BVV Steglitz-Zehlendorf sind in ihrer Bezifferung neu zu benennen und entsprechend der bestehenden Reihenfolge fortzusetzen. 

 

Begründung:

 

In Zeiten von Corona sollt man ausreichende Möglichkeiten anbieten, der Öffentlichkeit einen breiten Zugang zu einer öffentlichen Sitzung, wie der Bezirksverordnenversammlung, zu ermöglichen. Der Abstimmungsvorschlag folgt dem exakten GO-Wortlaut zum "Live-Stream"(ing) der BVV Berlin Reinickendorf.

 

 

Der Antrag wurde am 09.09.2020 in der 17. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und mit 4 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Gruner

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 42. Sitzung am 14.10.2020 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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