Drucksache - 1863/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf (BA) wird aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass in allen Räumlichkeiten, in denen das BA IT-Endgeräte nutzt und/oder zukünftig nutzen will, dauerhaft und störungsfrei ein Übergabepunkt einer Internetverbindung mit einer Kapazität von regelmäßig mindestens 1000 Mbit/s im Download und regelmäßig mindestens 500 Mbit/s im Upload zur Verfügung steht. IT-Endgeräte in diesen Räumlichkeiten sind so auszustatten und einzurichten, dass diese an dem Übergabepunkt optimal angeschlossen sind und dass die genannte Kapazität regelmäßig sachgerecht nutzbar ist.
In gleichem technischem Umfang ist sicherzustellen, dass alle Räumlichkeiten der BVV sowie auch alle Räumlichkeiten der BVV-Fraktionen mit entsprechenden Übergabepunkten zur störungsfreien, dauerhaften und sicheren Nutzung ausgestattet sind. Alle Besprechungs- und Tagungsräume, insbesondere der BVV-Saal sowie Bürgersaal im Rathaus Zehlendorf, aber auch entsprechende Räume im Rathaus Steglitz und ggf. an anderen Orten, die einer regelmäßigen Nutzung unterliegen, sind ebenfalls so auszustatten (z.B. über WLAN), dass eine Verfügbarkeit der genannten Leitungen während der jeweiligen Nutzungszeit dieser Räume durch BA, BVV und/oder BVV-Fraktionen für die jeweils berechtigten Teilnehmer aus diesen Nutzergruppen regelmäßig gewährleistet ist .
Schulungs-, Support- und Sicherheitskonzepte zur effektiven und sicheren Nutzung dieser Leitungen und den damit verbundenen Anwendungsgebieten sind zu erstellen, vorzulegen und umzusetzen. Der Support durch die zuständigen und/oder beauftragten Stellen des BA, ist für alle hier genannten Räumlichkeiten im Umfang der üblichen Nutzungszeiten und Anwendungsgebiete (inklusive eines möglichen Remotezugriffs auf ausgewählte IT-Endgeräte, z.B. bei „Arbeit im Home-Office“) dauerhaft sicherzustellen.
Begründung:
Die Corona-Krise und der damit verbundene gesellschaftliche Shutdown wie auch die allgemeine Tendenz zum virtuellem Arbeiten (z.B. Home-Office) offenbart die Notwendigkeit einer zuverlässigen, gesicherten und vor allem leistungsfähigen Leitungsverfügbarkeit. Video-Konferenzen, virtuelle Sitzungen im BA- wie im BVV-Umfeld, auch mit großen Teilnehmerzahlen, sowie Beteiligung der Öffentlichkeit sind nur realisierbar, wenn eine entsprechende Leitungsverfügbarkeit sichergestellt ist. Dabei reicht es nicht, sich auf die aktuellen Mindeststandards zu beschränken, sondern um weiteren technischen Entwicklungen den nötigen Raum zu geben, ist eine Leitungskapazität am oberen Ende des jeweils technisch Machbaren anzustreben. Die hierfür notwendigen Mittel sind aus dem Umfeld des Budgets zur Bekämpfung der Pandemiefolgen des Senats zu extrahieren. Ferner sind die Supportstrukturen dieser Anforderung anzupassen und entsprechend vorzuhalten. Der ortsungebundenen, virtuellen Teamarbeit wird zukünftig ein größerer Raum zu geben sein. Dieser Antrag möchte in einem nicht unwesentlichen Teil dafür die technischen Voraussetzungen schaffen.
Der Antrag wurde am 19.11.2020 in der 29. Sitzung des Ausschusses für Hochbau, Gebäude- und IT-Verwaltung beraten und mit 1 Ja-Stimme und 6 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Perduss Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 04.02.2021 in der 51. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und mit 3 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 45. Sitzung am 17.02.2021 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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