Drucksache - 1764/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert sicherzustellen, dass das Angebot an Mobilitätshilfediensten im Bezirk Steglitz-Zehlendorf bedarfsgerecht ausgestaltet ist und im Grundsatz jeder Bedürftige unabhängig von Alter und Geschlecht im Bedarfsfall über diese verfügen kann. Es wird weiterhin angeregt, eine zentrale Stelle im Bezirk zur Koordination dieser Dienste zu initiieren. Diese zentrale Stelle fungiert als Ansprechpartner vor allem für Schwerstkranke, denen ohne ein entsprechendes Angebot an kleinzelliger Mobilität eine gesellschaftliche Teilhabe ansonsten nicht mehr möglich ist und für die es menschlich unzumutbar wäre, lange Bewilligungswege der klassischen Sozialleistungsträger zu bedienen.
Begründung:
Vorhandene Mobilitätshilfsdienste bedienen in der Regel eine in Alter und Ursache der Immobilität abgegrenzte Zielgruppe. Insbesondere jüngere Schwerstkranke fallen durch das Netz. Darüber hinaus sind die Bewilligungswege, wie auch die Entscheidungen der Kostenübernahmen über die klassischen Leistungsträger langwierig und werden insbesondere von Schwerstkranken als bürokratische Belastung empfunden. Schwerstkranke erhalten im Rahmen palliativer Unterstützung mit Verweis auf Einzelbewilligungen zwar Personal- und Sachleistungen, die jedoch oft nur mangelhaft aufeinander abgestimmt sind. So bedarf es zur Nutzung eines bewilligten „Treppensteigers“ versicherungstechnisch ausgebildetes Personal. Fehlt dieses, so kann der Schwerstkranke trotz der Verfügbarkeit der technischen Einrichtung seine Wohnung auf Dauer nicht mehr verlassen. Hier koordinierend einzugreifen und unbürokratisch dem Kranken ein Stück Lebensqualität zu erhalten, ist ein Akt der Menschenwürde und somit unmittelbare Aufgabe sozialstaatlicher Fürsorgepflicht.
Der Antrag wurde am 14.05.2020 in der 30. Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren beraten und mit 1 Ja-Stimme und 9 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Abdullah Stellv. Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 04.06.2020 in der 46. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und mit 1 Ja-Stimme und 9 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 39. Sitzung am 17.06.2020 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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