Drucksache - 1730/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Sind die Zahlen der Schriftlichen Anfrage aus dem AGH (Drs. 18/20748) des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) dem Bezirksamt bekannt, wonach Sexualdelikte und Delikte für gefährliche und schwere Körperverletzung in 2019 um über 18% gegenüber dem Vorjahr und Raubdelikte im Vergleich zum Vorjahr sogar um über 77% zugenommen haben?
2) Worin sieht das Bezirksamt die Ursachen und welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, diese zu bekämpfen, um einen weiteren Anstieg zu verhindern resp. die Deliktsfälle im Bezirk zu senken, um die Bevölkerung zu schützen?
Peer Döhnert
Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.
Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,
die o.g. Kleine Anfrage wird für das Bezirksamt wie folgt beantwortet.
1) Nein.
2) Für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ist in erster Linie die Polizei und nicht das Bezirksamt zuständig. Diese Frage berührt somit das Aufgabengebiet des Polizeipräsidenten in Berlin, so dass für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf keine Zuständigkeit feststellt kann, da generell solche Delikte dem Bezirksamt auch nicht gemeldet werden. Ich möchte Sie bitten, sich hinsichtlich der Beantwortung Ihrer Fragen mit der entsprechenden Stelle in Verbindung zu setzen: Landeskriminalamt Berlin, Abteilung 1, Keithstraße 30, 10787 Berlin. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Auskunftsersuchen der BVV an die Polizei Berlin über die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu stellen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin |
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