Drucksache - 1720/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in dem Straßenzug Lorenzstraße/Mariannenstraße auch nach der provisorischen Straßensanierung die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ausgewiesen wird, wie es fast 10 Jahre auf Grund des Straßenzustandes der Fall war.
Begründung:
Dieser Straßenzug lädt auf Grund der sehr weitgehend geraden Straßenführung zum Schnellfahren ein, dies ist nach der erfolgten Straßensanierung alltäglich leidvoll zu beobachten, allgemein gefährliche Überholvorgänge eingeschlossen. Die Straße ist schmal, die Bebauung im Vergleich zu anderen Durchgangsstraßen eng, damit erhöhen sich das Sicherheitsrisiko und die Lärmbelästigung für die dort wohnenden Bürgerinnen und Bürger und deren Besucher und Besucherinnen. Außerdem befinden sich in dem Straßenzug eine Tagespflegestelle für Senioren, eine Jugendfreizeiteinrichtung und ein Kindergarten, und im unmittelbar angrenzenden Bereich weitere Einrichtungen dieser Art. Hinzu kommt, dass nicht wenige Schulkinder diesen Straßenzug mindestens zweimal am Tag zu überqueren haben, insbesondere an den Kreuzungen Geraer Straße und Georgenstraße, an der Kreuzung Parallelstraße ist zum Glück bereits eine Lichtzeichenanlage. Durch den Straßenzug führen zwei Buslinien, die unzweifelhaft für die Bevölkerung wichtig sind, doch die Belastung durch die hochfrequent fahrenden Buslinien sollte für die Anwohner sicherer und erträglicher gestaltet werden. Die dort wohnenden Menschen müssen die Buslinien im Allgemeininteresse ertragen/hinnehmen, deren Bedeutung unbestritten ist. Aber das Sicherheitsbedürfnis der Bürger ist ebenfalls unstrittig, deshalb ist der Wunsch der BVG nach Tempo 50 km/h nicht nachvollziehbar, zumal die Fahrpläne für den M11 und X11 in den letzten fast 10 Jahren auf 30 km/h ausgerichtet waren. Hinzu kommt, dass eine simple Rechnung aufzeigt, dass es auf dem ca. 2 km langen Straßenzug mit 5 Haltestellen eine maximale Zeitersparnis von unter 60 Sekunden geben kann, so die Straße frei ist, was relativ selten der Fall ist. Da sich der X 11 in dem engen Straßenzug einzureihen hat, ergibt sich auch für diesen keine nennenswerte Zeitersparnis. Außerdem dürfte der politische Wille für mehr Verkehrssicherheit die eventuellen kalkulatorischen Betrachtungen der BVG überlagern.
Der Antrag wurde am 02.09.2020 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und mit 8 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
In der 88. Sitzung des Ältestenrats am 15.09.2020 ist der Antrag in den Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau rücküberwiesen worden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Der Antrag wurde am 30.09.2020 in der 20. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, 1) sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in dem Straßenzug Lorenzstraße/Mariannenstraße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Tempo 30 km/h
ausgewiesen wird,
2) sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass am benannten Übergang der Schulkinder eine Querungshilfe in die Mariannenstraße eingebaut wird, etwa ein Fußgängerüberweg oder eine Mittelinsel,
3) sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in dem Straßenzug Lorenzstraße/Mariannenstraße wieder ein durchgängiges Überholverbot angeordnet wird.“
Begründung: Unverändert.
Die CDU-Fraktion ist dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 11 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Rolle Stellv. Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 42. Sitzung am 14.10.2020 beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, 1) sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in dem Straßenzug Lorenzstraße/Mariannenstraße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Tempo 30 km/h
ausgewiesen wird,
2) sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass am benannten Übergang der Schulkinder eine Querungshilfe in die Mariannenstraße eingebaut wird, etwa ein Fußgängerüberweg oder eine Mittelinsel,
3) sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in dem Straßenzug Lorenzstraße/Mariannenstraße wieder ein durchgängiges Überholverbot angeordnet wird.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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