Drucksache - 1678/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, das Grünflächenamt anzuregen, bei Reparatur und Neuplanung von Spielplätzen auch Spielmöglichkeiten für Klein- und Krabbelkinder zu bedenken.
Begründung:
Spielplätze werden nach Aussage des Zuständigen im Grünflächenamt eigentlich erst für Kinder ab drei Jahren geplant. Eltern mit Krabbel- oder Kleinkindern würden sich über einen Bereich für diese Altersgruppe freuen.
Der Antrag wurde am 23.01.2020 in der 31. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, bei Reparatur und Neuplanung von Spielplätzen auch für Klein- und Krabbelkinder ausgewiesene Spielgeräte zu bedenken.
Begründung:
Spielplätze werden nach Aussage des Zuständigen im Grünflächenamt eigentlich erst für Kinder ab drei Jahren geplant. Eltern mit Krabbel- oder Kleinkindern würden sich über einen Bereich für diese Altersgruppe und entsprechende Spielgeräte freuen.“
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 11 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 37. Sitzung am 19.02.2020 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, bei Reparatur und Neuplanung von Spielplätzen auch für Klein- und Krabbelkinder ausgewiesene Spielgeräte zu bedenken.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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