Drucksache - 1606/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Behindertenparkplätze auf der Schloßstraße einzurichten. Hierfür sollten einige Parkplätze in der Zone 24 und 25 als Behindertenparkplätze ausgewiesen werden. Dabei wären eindeutige und sichtbare Markierungen bzw. Beschilderungen wichtig, damit die Sondernutzung erkannt wird. Eine andere Möglichkeit wäre, die Seitenstreifen der Schloßstraße, wo bisher das „Be- und Entladen“ erlaubt ist, um den Hinweis „ein- und aussteigen frei“ zu ergänzen. Bei beiden Varianten ist auf die Absenkung der Bordsteine zu achten.
Begründung:
Die Parkplätze für Behinderte rund um die Schloßstraße sind zu wenig und schwer zu erreichen. In der Schloßstraße sind neben den Einkaufsmöglichkeiten auch vielzählige Arztpraxen, die barrierefrei erreicht werden müssen.
Der Antrag wurde am 08.01.2020 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Behindertenparkplätze auf der Schloßstraße einzurichten. Hierfür sollten einige Parkplätze in der Zone 24 und 25 als Behindertenparkplätze ausgewiesen werden. Dabei wären eindeutige und sichtbare Markierungen bzw. Beschilderungen wichtig, damit die Sondernutzung erkannt wird. Bei beiden Varianten ist auf die Absenkung der Bordsteine zu achten.“
Begründung: Unverändert.
Die CDU-, GRÜNE- und FDP-Fraktion sind dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
In der 74. Sitzung des Ältestenrats am 21.01.2020 ist die Linksfraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Die BVV hat in ihrer 36. Sitzung am 22.01.2020 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Behindertenparkplätze auf der Schloßstraße einzurichten. Hierfür sollten einige Parkplätze in der Zone 24 und 25 als Behindertenparkplätze ausgewiesen werden. Dabei wären eindeutige und sichtbare Markierungen bzw. Beschilderungen wichtig, damit die Sondernutzung erkannt wird. Bei beiden Varianten ist auf die Absenkung der Bordsteine zu achten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |