Drucksache - 1510/V
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1) Trifft es zu, dass die Bezirksbürgermeisterin eine schriftliche Vereinbarung mit der Deutschen Wohnen AG abgeschlossen hat?
2) Wenn ja, was sind die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung?
3) Welche Teile der Vereinbarung gelten direkt für die Mieterinnen und Mieter des Bezirks? |
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