Drucksache - 1491/V  

 
 
Betreff: BAB 103 als Bundesautobahn unverändert erhalten
Status:öffentlichAktenzeichen:951/V
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:1. Ehrhardt
2. Thimm
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.06.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Empfehlung
07.08.2019 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
18.09.2019 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
30.10.2019 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
13.11.2019 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 11.06.2019
BE ST vom 30.10.2019
Beschluss vom 13.11.2019

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich in der öffentlichen, wie auch nichtöffentlichen, Diskussion um die zukünftige Gestaltung der Verkehrswege in Berlin, sowie gegenüber den jeweils zuständigen und ggf. entscheidenden Stellen, wie auch bei allen sonstigen Stellen (z.B. anderen Bezirksämtern) ausdrücklich derart zu erklären, dass die „BAB 103 – Westtangente“ als Bundesautobahn bis auf Weiteres im vollen Umfang erhalten bleiben soll.

 

Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg hat am 15.05.2019 mit Drucksache 1192/XX den Rückbau der BAB 103 (Westtangente) zu einer Stadtstraße mit Radverkehrsanlagen beschlossen. Die BAB 103 liegt einschließlich der Auf- und Abfahrt bis zur Brücke Saarstraße jedoch auf dem Gebiet von Steglitz-Zehlendorf. Der Beschluss der BVV Tempelhof-Schöneberg war weder mit dem BA Steglitz-Zehlendorf, noch mit der BVV Steglitz-Zehlendorf abgestimmt. Die BVV Steglitz-Zehlendorf lehnt den Rückbau der Westtangente derzeit ab. Die Schloßstraße ist eine der meist frequentierten Einkaufsstraße in Berlin. Die BAB 103 (Westtangente) dient vor diesem Hintergrund nicht nur als Umfahrung der Schloßstraße, sondern über die BAB 103 (Westtangente) wird ebenso ein Großteil des täglichen Berufsverkehr in der Achse Zehlendorf – Neukölln bis Mitte aufgenommen. Die BAB 103 (Westtangente) ist weiterhin ein wichtiger Teil des innerstädtischen Autobahnnetzes. Sie dient als alternative Route vom Kreuz Schöneberg zur AVUS und damit auch als sehr wichtige Entlastung der BAB 100 zwischen Tempelhof und dem Autobahndreieck Funkturm, insbesondere im Berufsverkehr. Ein Rückbau wäre unvertretbar und er hätte für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf, nicht zuletzt durch Verlagerung auch von weiträumigem Abkürzungsverkehr in die umliegenden Kieze, unabsehbare Folgen. 

 

 

Der Antrag wurde am 30.10.2019 in der 13. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und mit 8 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 34. Sitzung am 13.11.2019 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich in der öffentlichen, wie auch nichtöffentlichen, Diskussion um die zukünftige Gestaltung der Verkehrswege in Berlin, sowie gegenüber den jeweils zuständigen und ggf. entscheidenden Stellen, wie auch bei allen sonstigen Stellen (z.B. anderen Bezirksämtern) ausdrücklich derart zu erklären, dass die „BAB 103 – Westtangente“ als Bundesautobahn bis auf Weiteres im vollen Umfang erhalten bleiben soll.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen