Drucksache - 1370/V
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1) Hat das Bezirksamt Pläne für den Fall eines flächendeckenden länger andauernden Blackouts? 2) Ist dem Bezirksamt in diesem Zusammenhang das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 27.04.2011 (Bundestagsdrucksache 17/5672 „Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften – am Beispiel eines großräumigen und langandauernden Ausfalls der Stromversorgung“) bekannt? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen hat es daraus gezogen bzw. wird es daraus ziehen?
3) Kann das Bezirksamt sicherstellen, dass im Falle eines Blackouts die Kommunikation innerhalb der wichtigsten Stellen des Bezirksamtes wie auch mit den zuständigen Behörden/Diensten/Institutionen (z.B. DRK, THW, Feuerwehr, Polizei…) auf Landes- und gegebenenfalls Bundesebene gewährleistet ist?
4) Gibt es Planungen, welche Aufgaben die Mitarbeiter des Bezirksamtes im Katastrophenfall haben, und sind diese über ihre Aufgaben informiert?
5) Hat das Bezirksamt weitere Vorsorge für einen Katastrophenfall getroffen, wie z.B. Bereithalten von Notstromaggregaten, Notvorräten etc.? |
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