Drucksache - 1279/V  

 
 
Betreff: Abstimmungsverhalten der Fraktionen protokollieren!
Status:öffentlichAktenzeichen:793/V
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:1. Ehrhardt
2. Rolle, L.
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.02.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Empfehlung
13.03.2019    11. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
10.04.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 12.02.2019
BE GO vom 13.03.2019
Beschluss vom 10.04.2019

Die BVV möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 

  • Einfügung eines neuen Satzes 2 in § 47 Abs. 1 GO:

Bei Abstimmungen ist das Abstimmungsverhalten der Fraktionen, Gruppen und Einzelverordneten festzuhalten, § 45 Abs. 4 S. 2 bleibt davon unberührt.“

 

  • Einfügung eines neuen § 16 Abs. 10 S. 4 GO:

„§ 47 Abs. 1 der Geschäftsordnung gilt entsprechend.“

 

Begründung:

 

Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Interesse daran das Abstimmungsverhalten der einzelnen Fraktionen, Gruppen und Einzelverordneten zu erfahren. Aus Gründen der Transparenz ist es nicht ausreichend, wenn nur das Gesamtergebnis protokolliert wird. Wer sich bei der Wahl für eine bestimmte Partei entscheidet, sollte hinterher auch erfahren dürfen, wie die von ihr entsandten Verordneten sich zu den einzelnen Sachfragen verhalten haben.

 

 

Der Antrag wurde am 13.03.2019 in der 11. Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung beraten und bei einer Abstimmung mit 2 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Anrages empfohlen.

 

 

Serowy

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 29. Sitzung am 10.04.2019 beschlossen:     

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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