Drucksache - 1279/V
Die BVV möge beschließen:
Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
„Bei Abstimmungen ist das Abstimmungsverhalten der Fraktionen, Gruppen und Einzelverordneten festzuhalten, § 45 Abs. 4 S. 2 bleibt davon unberührt.“
„§ 47 Abs. 1 der Geschäftsordnung gilt entsprechend.“
Begründung:
Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Interesse daran das Abstimmungsverhalten der einzelnen Fraktionen, Gruppen und Einzelverordneten zu erfahren. Aus Gründen der Transparenz ist es nicht ausreichend, wenn nur das Gesamtergebnis protokolliert wird. Wer sich bei der Wahl für eine bestimmte Partei entscheidet, sollte hinterher auch erfahren dürfen, wie die von ihr entsandten Verordneten sich zu den einzelnen Sachfragen verhalten haben.
Der Antrag wurde am 13.03.2019 in der 11. Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung beraten und bei einer Abstimmung mit 2 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Anrages empfohlen.
Serowy Stellv. Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 29. Sitzung am 10.04.2019 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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