Drucksache - 1118/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, entweder selbst oder durch Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen Ordnungswidrigkeiten und andere Verstöße gegen die StVO auch durch nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer konsequent zu ahnden, um die Schwächsten im Straßenverkehr besser zu schützen.
Begründung:
Im Unterschied zu rechtswidrig parkenden Kraftwagen gefährden Radfahrer in zunehmendem Maße auf Gehwegen, Fußgängerübergängen oder auf ihren Spuren entgegen der Fahrtrichtung – zuweilen mit hoher Geschwindigkeit – Fußgänger und besonders Kinder oder betagte Bürger, die nicht rechtzeitig und angemessen reagieren können.
Der Antrag wurde am 23.01.2019 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, entweder selbst oder durch Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen Ordnungswidrigkeiten und andere Verstöße gegen die StVO auch durch nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer verstärkt zu verfolgen, um die Schwächsten im Straßenverkehr besser zu schützen.“
Begründung: Unverändert.
Außerdem wurde der Betreff geändert von „Verkehrssünder auf Rädern beschränken“ in „Verkehrssünder auf Rädern ahnden.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 9 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Ammer Ausschussvorsitzender
In der 56. Sitzung des Ältestenrats am 19.02.2019 ist die FDP-Fraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Die BVV hat in ihrer 27. Sitzung am 20.02.2019 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, entweder selbst oder durch Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen Ordnungswidrigkeiten und andere Verstöße gegen die StVO auch durch nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer verstärkt zu verfolgen, um die Schwächsten im Straßenverkehr besser zu schützen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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