Drucksache - 1053/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für die MUF Standorte, die nach dem beschleunigten Recht für Flüchtlinge erstellt worden sind, jetzt die Änderung der Bebauungspläne anzustoßen, damit nach Ablauf der Verträge die Standorte für Wohnen genutzt werden können.
Begründung:
Die erstellten MUFs sollen nach Ablauf der Verträge für sozial gemischtes Wohnen genutzt werden. Hierbei soll die Nutzung insbesondere für sozial schwache Menschen und Studierende festgeschrieben werden.
Der Antrag wurde am 06.11.2018 in der 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 25. Sitzung am 12.12.2018 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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