Drucksache - 0981/V  

 
 
Betreff: Fehlender Milieuschutz in Steglitz Zehlendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Semler 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.09.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf vertagt   
17.10.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage vom 11.09.2018

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1)   Ist dem Bezirksamt die Schriftliche Anfrage 18/15384 „Mehr Milieuschutzgebiete für Berlin: Unterstützung durch den Senat“ bekannt, wonach es in mittlerweile nahezu allen Bezirken von Berlin insgesamt 46 Satzungen mit Milieuschutz bzw. Erhaltungssatzungen sowie mit entsprechenden Aufstellungsbeschlüssen gibt, mit Ausnahme von SteglitzZehlendorf (Spandau, MarzahnHellersdorf)?

 

2)   Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der Auffassung ist, sie habe keinen Kriterienkatalogr das Grobscreening zur Ausweisung von Milieuschutzgebieten für die Bezirke bereitgestellt?

 

3)   Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die o.a. Senatsverwaltung den „Kriterienkatalog“r das Grobscreening, der von der Abteilung Stadtplanung als „ein spezielleres Indikatorenset“ bezeichnet wird, welcher bauliche und soziale Indikatoren abbildet, die auf Aufwertungs- und Verdrängungsprozesse verweisen, allerdings nicht alleine (…) für ein Grobscreening reicht, da u.a. der sozioökonomische Status der Bevölkerung, Wohnbaustrukturen und Eigentumsverhältnisse nicht abgebildet werden?

 

4)   Sind diese (Merkmale u.a. der sozioökonomische Status der Bevölkerung, Wohnbaustrukturen und Eigentumsverhältnisse) in den Grobscreenings des Bezirks mit in die Betrachtung einbezogen worden, und wie ist dies geschehen, und wo lässt sich dies nachvollziehen?

 

5)   Welche zusätzlichen geeigneten Indikatoren wurden von der Abteilung Stadtplanung herangezogen, die Aufschluss über Aufwertungspotential, Aufwertungsdruck und Verdrängungspotential in den Planungsräumen geben?

 

6)   Wenn diese zusätzlichen geeigneten Indikatoren bisher nicht verwendet wurden, wird das Bezirksamt das Grobscreening erneuert wiederholen?

 

7)   Stimmt das Bezirksamt zu, dass derzeit kein, den oben erwähnten Kriterien vollständig entsprechendes Grobscreening durchgeführt wurde?

 

8)   Befürchtete das Bezirksamt aufgrund dessen, dass der Senator r Stadtverwaltung gemäß § 30 S. 3 i.V.m. § 7 Abs. 1 S. 4 AGBauGB von der Möglichkeit im Einzelfall von einem Eingriffsrecht Gebrauch machen wird, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen also durch das Unterlassen des Bezirksamts im Einzelfall dringende Gesamtinteressen des Landes Berlin beeinträchtigt werden?

 
 

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