Drucksache - 0934/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der BVV die Voraussetzungen für eine audiovisuelle Direktübertragung im Internet von öffentlichen Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zu schaffen. Dabei sollen folgende Kriterien berücksichtigt werden:
1) Die Persönlichkeitsrechte der im BVV-Saal Anwesenden sind zu respektieren. 2) Eine ausreichende Bild- und Tonqualität ist sicherzustellen. 3) Die Nutzung des Livestream soll benutzerfreundlich und das Aufrufen der Plattform 4) möglichst barrierefrei sein. 5) Kommerzielle Dienstanbieter sind auszuschließen. 6) Proprietäre Technologien sind zu vermeiden. 7) Auf die bereits gewonnenen Erfahrungen mit ähnlichen Initiativen in anderen Bezirken (u.a. Reinickendorf, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf) soll zurückgegriffen werden.
Das Livestream-Angebot ist nach einem Jahr im Hinblick auf Kosten, Nutzung und Praktikabilität zu evaluieren
Begründung:
Die Bürger/-innen bemängeln immer wieder fehlende Transparenz der politischen Arbeit der Verordneten und mangelnde Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen. Dieser berechtigten Kritik könnte durch ein Livestream-Angebot und eine Speicherung in einer Mediathek, in der vergangene Sitzungen aufgerufen und deren Hergang somit nachvollzogen werden können, entgegnet werden. Außerdem hätten Bürger/-innen, die aus beruflichen, gesundheitlichen und/oder betreuungstechnischen Gründen den Versammlungen nicht beiwohnen können, durch die digitale Abrufbarkeit endlich die Option, sich trotzdem umfassend informieren zu können. Gleichzeitig werden damit auf einfache Art auch mündliche Antworten des Bezirksamts auf große Anfragen zur Kenntnis gebracht.
Der Antrag wurde am 12.09.2018 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung beraten und wie folgt geändert:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der BVV die Voraussetzungen für eine audiovisuelle Direktübertragung im Internet von öffentlichen Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zu prüfen. Dabei sollen folgende Kriterien berücksichtigt werden:
1) Die Persönlichkeitsrechte der im BVV-Saal Anwesenden sind zu respektieren. 2) Eine ausreichende Bild- und Tonqualität ist sicherzustellen. 3) Die Nutzung des Livestream soll benutzerfreundlich und das Aufrufen der Plattform 4) möglichst barrierefrei sein. 5) Kommerzielle Dienstanbieter sind auszuschließen. 6) Proprietäre Technologien sind zu vermeiden. 7) Auf die bereits gewonnenen Erfahrungen mit ähnlichen Initiativen in anderen Bezirken (u.a. Reinickendorf, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf) soll zurückgegriffen werden.
Dabei sind Kosten, Nutzung und Praktikabilität einzubeziehen..
Begründung: unverändert.“
Der Antrag wird vertagt.
Gruner Ausschussvorsitzender
Der Antrag in der geänderten Fassung vom 12.09.2018 wurde am 13.02.2019 in der 10. Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.
Gruner Ausschussvorsitzender
Der Antrag in der geänderten Fassung vom 12.09.2018 wurde am 07.03.2019 in der 29. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 3 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 28. Sitzung am 20.03.2019 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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