Drucksache - 0866/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrages auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz?
2) Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass Betroffene (vorwiegend alleinerziehende Frauen, die dringend auf Unterstützung angewiesen sind) nicht in die Schulden- und Armutsfalle gedrängt werden?
3) Ist es üblich, dass Anträge auch nach 6 Monaten nicht beschieden werden? Mir ist ein nicht bearbeiteter Antrag vom Oktober 2017 bekannt.
4) Wie stellt sich die aktuelle Personalsituation dar? Was unternimmt das Amt, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen und dadurch Betroffene vor Verschuldung zu schützen? |
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