Drucksache - 0855/V  

 
 
Betreff: Festsetzung der Höchstgrenze bei der Unterbringung von Geflüchteten am Standort Heckeshorn/Mehr soziale Infrastruktur
Status:öffentlichAktenzeichen:608/V
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:Ehrhardt 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.05.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz­Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur Empfehlung
05.06.2018 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur vertagt   
04.09.2018 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur im Ausschuss abgelehnt   
Integrationsausschuss Empfehlung
27.06.2018 
14. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses vertagt   
26.09.2018 
15. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Hochbau, Gebäude- und IT-Verwaltung Empfehlung
28.06.2018 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Hochbau-, Gebäude- und IT-Verwaltung erledigt   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
09.10.2018 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.10.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf vertagt   
14.11.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 09.05.2018
Ergebnis HochIT vom 28.06.2018
BE SchuBiKu vom 04.09.2018
BE Integ vom 26.09.2018
Ergebnis StaplWi vom 09.10.2018
Beschluss vom 14.11.2018

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, mit all seinen verwaltungstechnischen und politischen Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass am Standort Heckeshorn die maximale Anzahl der unterzubringenden geflüchteten Menschen auf 480 Personen begrenzt wird. Dies schließt öffentlichkeitswirksame Maßnahmen des Bezirksamtes ein, um die Wortlosigkeit der Verantwortlichen zu überwinden. Aufgrund der peripheren Lage dieses reinen Wohngebietes mit seiner limitierten sozialen Infrastruktur, ist die derzeitig geplante Unterbringung von 800-850 Menschen zu hoch. Es muss das Ziel sein,

1)   bei der Bemessung der Größe der Flüchtlingsunterkunft eine Vergleichbarkeit mit anderen Standorten im Bezirk herzustellen und der tatsächlichen Integrations- und Aufnahmefähigkeit des Wohnumfeldes zu entsprechen,

2)   Maßnahmen zu ergreifen, die der deutlichen Verbesserung der sozialen Infrastruktur dienen, dazu gehören außerdem eine mobile Polizeiwache sowie im Sommer eine Bestreifung des Uferweges entlang der Badestellen und

3)   die Benennung eines Ansprechpartners bei der Polizei, dem LAF und des Bezirksamtes bei Auftreten von Irritationen und Problemen.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert, alle derzeitigen Verwaltungshandlungen einzustellen, die eine weitere Anhebung der derzeitigen Planungszahl von 800850 Personen zum Ziel haben. Dies schließt „Geheimabsprachen“ zwischen dem Bezirksamt und der Senatsverwaltung zur Schaffung einer Grundschule am Standort Heckeshorn vollumfänglich ein. Ebenfalls muss das Bezirksamt die Schaffung einer Erstaufnahmeeinrichtung am Standort Heckeshorn kategorisch ablehnen und beim Senat darauf hinwirken, dass der Sozialraum durch die hohe Fluktuation einer solchen Einrichtung nicht überfordert wird.

 

 

Der Antrag wurde am 28.06.2018 in der 12. Sitzung des Ausschusses für Hochbau, Gebäude- und IT-Verwaltung mit folgendem Ergebnis beraten.

 

Der Ausschuss erklärt sich mit 12 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen für nicht zuständig.

 

 

Perduss

Ausschussvorsitzende

 

 

Der Antrag wurde am 04.09.2018 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur beraten und bei einer Abstimmung mit 2 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.

 

 

Rolle, Lars

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 26.09.2018 in der 15. Sitzung des Integrationsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 2 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.

 

 

Wojahn

Ausschussvorsitzende

 

 

Der Antrag wurde am 09.10.2018 in der 21. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft mit folgendem Ergebnis beraten.

 

Der Ausschuss beschließt bei Enthaltung der FDP-Fraktion die Nichtbefassung mit dem Antrag.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 24. Sitzung am 14.11.2018 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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