Drucksache - 0823/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert sicherzustellen, dass zur Bezahlung von kostenpflichtigen Bürgerdiensten, die in den Geschäftsräumen des Rathauses bzw. der sonstigen Amtsräume erbracht werden, neben den gängigen Bankkarten (girocard, V-PAY etc.) auch die gängigen Kreditkarten (VISA, MasterCard) akzeptiert werden.
Begründung:
Kreditkarten gelten mittlerweile als übliches Zahlungsmittel zur unbaren Zahlung von Produkten und Dienstleistungen. Ist die entsprechende technische Infrastruktur zur Nutzung der Bankkarten vorhanden, lässt sich diese auch zur Verifizierung von Kreditkarten problemlos verwenden. Es müssen lediglich die entsprechenden vertraglichen Rahmenbedingungen mit den jeweiligen Abrechnungsstellen (z.B. den Hausbanken) vereinbart werden. Bei den Gebührensätze, wie sie im Umfeld kostenpflichtiger Bürgerdienste, erhoben werden, sind eventuell entstehende Abrechnungskosten zu vernachlässigen. Weiterhin stellt die Akzeptanz von Kreditkarten auch in den Geschäfts- und Amtsräumen des Bezirksamtes eine Harmonisierung der Zahlungsmöglichkeiten zum Online-Portal dar. Es ist dem Bürger nur schwer zu vermitteln, warum eine Zahlung per Kreditkarte online möglich ist, während sie im Rahmen eines persönlichen Kontaktes in den Geschäfts- und Amtsräumen ausgeschlossen bleibt.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11. April 20187
Für die FDP-FraktionFür die CDU-Fraktion
EhrhardtThimmHippe
Der Antrag wurde am 04.07.2018 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 11 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Die CDU-Fraktion hat ihren Antragsbeitritt zurückgezogen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Stellv. Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 03.01.2018 in der 27. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 11 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 26. Sitzung am 16.01.2019 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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