Drucksache - 0818/V
Die BVV möge beschließen:
Der Standort „Osteweg 63“ ist vollkommen ungeeignet für die Errichtung Modularer Unterkünfte. Die BVV lehnt diese Standortfestlegung des Senats ab und bestärkt das Bezirksamt in seinem Bestreben, auf dem Grundstück die geplante Sporthalle zu bauen.
Begründung:
Der Bezirk plant auf dem Grundstück seit längerer Zeit eine Sporthalle, die dringend benötigt wird. Eine Schule und eine Kita befinden sich in der Nachbarschaft. Darüber hinaus ist das Grundstück selbst nach Senatsvorgaben zu klein für die vorgesehene Bebauung mit Modularen Unterkünften.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09.04.2018
Für die AfD-Fraktion
DöhnertGraffstädt
Der Antrag wurde am 05.06.2018 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Rolle, Oliver Stellv. Ausschussvorsitzender |
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