Drucksache - 0738/V  

 
 
Betreff: Tempo 30 vor der Kita und Kirchengemeinde in der Mühlenstraße durchsetzen
Status:öffentlichAktenzeichen:478/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinks- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Bader, Gruner, Krause
2. Steinhoff/Wojahn
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Empfehlung
04.04.2018 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste vertagt   
06.06.2018 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.06.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 13.03.2018
BE OVB vom 06.06.2018
Beschluss vom 20.06.2018

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Autofahrer*innen das seit ca. acht Wochen bestehende Tempolimit von 30 Km/h (Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr) in der Zehlendorfer Mühlenstraße beachten.

 

Begründung:

 

Eltern der Kita Stephanusgemeinde berichten, dass sich nur etwa die Hälfte aller Autofahrer*innen an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Teilweise fahren Autos weiterhin mit deutlich mehr als 50 Km/h an der Kita vorbei, halten nur sehr geringen Abstand zu Kindern, die in die Autos einsteigen, und versuchen vereinzelt sogar Eltern und Kinder durch Betätigen der Hupe von der Straße zu scheuchen. In einer ersten Stufe könnte vorübergehend die Aufstellung eines Dialogdisplays erwogen werden.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13. März 2018

 

 

r die Linksfraktion

 

 

BaderGruner Krause

 

 

Der Antrag wurde am 06.06.2018 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Autofahrende das seit ca. acht Wochen bestehende Tempolimit von 30 Km/h (Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr) in der Zehlendorfer Mühlenstraße beachten. In einer ersten Stufe könnte vorübergehend die Aufstellung eines Dialogdisplays erwogen werden.

 

Begründung:

 

Eltern der Kita Stephanusgemeinde berichten, dass sich nur etwa die Hälfte aller Autofahrer*innen an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Teilweise fahren Autos weiterhin mit deutlich mehr als 50 Km/h an der Kita vorbei, halten nur sehr geringen Abstand zu Kindern, die in die Autos einsteigen, und versuchen vereinzelt sogar Eltern und Kinder durch Betätigen der Hupe von der Straße zu scheuchen.“

 

Die GRÜNE-Fraktion ist dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Ammer

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 21. Sitzung am 20.06.2018 beschlossen:   

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Autofahrende das seit ca. acht Wochen bestehende Tempolimit von 30 Km/h (Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr) in der Zehlendorfer Mühlenstraße beachten. In einer ersten Stufe könnte vorübergehend die Aufstellung eines Dialogdisplays erwogen werden.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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