Drucksache - 0666/V
1. Gegenstand der Vorlage:Nachwahl eines weiteren Mitgliedes in den Widerspruchsbeirat für Sozialhilfeangelegenheiten
2. Berichterstatter:Bezirksstadtrat Mückisch
3. Beschlussentwurf:Die Bezirksverordnetenversammlung hatte in ihrem Beschluss Nr. 940 vom 11.11.2015 die Mitglieder des Widerspruchsbeirats in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von zwei Jahren gewählt (Wahlperiode 22.09.2015 bis 21.09.2017).
Mit dem Beschluss 87/V vom 17.05.2017 hat die BVV neue Bezirksverordnete in den Beirat gewählt und im Übrigen die Wahlperiode bis zur nächsten Berliner Abgeordnetenhauswahl verlängert.
Wegen des Ausscheidens eines weiteren Mitglieds ist eine Nachbesetzung erforderlich. Es wird vorgeschlagen:
4. Begründung:Gemäß § 116 Abs. 2 SGB XII in Verbindung mit § 34 Abs. Abs. 1 AZG wirkt im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten ein Beirat (Widerspruchsbeirat) mit, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Scheiden einzelne Mitglieder aus, muss eine Nachbesetzung erfolgen.
5. Rechtsgrundlagen§ 116 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch und § 34 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz
6. Finanzielle Auswirkungen:Gemäß § 9 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372), in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in der Fassung vom 29.05.1979 (GVBl. S. 826), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.05.2001 (GVBl. S. 165), erhält jedes Beiratsmitglied für die Teilnahme an einer Sitzung eine Entschädigung.
Diese Entschädigung beträgt zurzeit 20,00 €. Entsprechende Mittel sind im Haushalt vorgesehen.
Richter-Kotowski Mückisch Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Die BVV hat in ihrer 16. Sitzung am 17.01.2018 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hatte in ihrem Beschluss Nr. 940 vom 11.11.2015 die Mitglieder des Widerspruchsbeirats in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von zwei Jahren gewählt (Wahlperiode 22.09.2015 bis 21.09.2017).
Mit dem Beschluss 87/V vom 17.05.2017 hat die BVV neue Bezirksverordnete in den Beirat gewählt und im Übrigen die Wahlperiode bis zur nächsten Berliner Abgeordnetenhauswahl verlängert.
Wegen des Ausscheidens eines weiteren Mitglieds ist eine Nachbesetzung erforderlich. Es wird vorgeschlagen:
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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