Drucksache - 0634/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Wann ist die Baugenehmigung für den Umbau des Steglitzer Kreisels erteilt worden? Und wurde hierzu eine Pressemitteilung des Bezirks veröffentlicht? 2) Warum hat es das Bezirksamt nicht für erforderlich gehalten, unter dem Tagesordnungsordnungspunkt „Bericht aus dem Bezirksamt“ der vergangenen Sitzung des Stadtplanungsausschusses hierüber von sich aus zu informieren, insbesondere wenn die neuen Fraktionen mehrfach das Bezirksamt erinnert haben, nicht immer auf Befassungen in der vergangenen Legislaturperiode zu verweisen? 3) Müssen sich die Bezirksverordneten künftig darauf einstellen, weiterhin die Erteilung von Baugenehmigungen für bedeutsame Vorhaben im Bezirk aus der Presse zu erfahren? 4) Können die Mitglieder des Stadtplanungsausschusses zumindest eine Kopie oder einen Auszug der Genehmigung mit den wesentlichen Inhalten erhalten, um zu erfahren, was im einen Bezirk geschieht?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11. Dezember 2017
Kay Heinz Ehrhardt
Antwort des Bezirksamts:
Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,
das Bezirksamt beantwortet o.g. Anfrage wie folgt:
1) Wann ist die Baugenehmigung für den Umbau des Steglitzers Kreisels erteilt worden? Und wurde hierzu eine Pressemitteilung des Bezirks veröffentlicht? Die Baugenehmigung ist einen Tag vor dem Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft, der am 04.12.2017 tagte, erteilt worden. Eine gesonderte Pressemitteilung des Bezirkes wurde nicht veröffentlicht.
2) Warum hat es das Bezirksamt nicht für erforderlich gehalten, unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht aus dem Bezirksamt“ der vergangenen Sitzung des Stadtplanungsausschusses hierüber von sich aus zu informieren, insbesondere wenn die neuen Fraktionen mehrfach das Bezirksamt erinnert haben, nicht immer auf Befassungen in der vergangenen Legislaturperiode zu verweisen? Das Bezirksamt bedauert es sehr, dass auf Grund der bestehenden Belastungen der jeweiligen Fachabteilungen es nicht dazu gekommen ist, über die Erteilung der Baugenehmigung für den Steglitzer Kreisel unverzüglich über den Presseweg zu berichten. Die jeweilige Information lag zum Zeitpunkt des Berichtes in der Presse noch nicht einmal bei der Leiterin des Stadtentwicklungsamtes vor. Das Bezirksamt sieht hier kein vorsätzliches Versäumnis. Über dieses Projekt, insbesondere in der zurückliegenden Legislaturperiode, wurde dennoch bereits im Vorfeld ausführlich berichtet und somit die Aussicht der Erteilung der Baugenehmigung öffentlich kommuniziert.
3) Müssen sich die Bezirksverordneten künftig darauf einstellen, weiterhin die Erteilung von Baugenehmigungen für bedeutsame Vorhaben im Bezirk aus der Presse zu erfahren? Das Bezirksamt wird, wie in der Vergangenheit auch, seine umfassende Informationspolitik gegenüber den Bezirksverordneten fortführen.
4) Können die Mitglieder des Ausschusses zumindest eine Kopie oder einen Auszug der Genehmigung mit den wesentlichen Inhalten erhalten, um zu erfahren, was im Bezirk geschieht? Kopien der Baugenehmigung können nicht verteilt werden. Der Textteil verweist grundsätzlich auf die entsprechend gestempelten Zeichnungen. Ohne diese ist der Textteil für einen Laien nicht nachvollziehbar. Es können aber gerne, wenn gewünscht, im nächsten Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft die wesentlichen Unterlagen vorgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin
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