Drucksache - 0612/V  

 
 
Betreff: Öffentliche Durchwegung der "Grünen Mitte" auf dem "Parks Range"-Gelände in Lichterfelde-Süd für Bürgerinnen und Bürger II
Status:öffentlichAktenzeichen:455/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Semler, Kellermann, Macmillan 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
09.01.2018 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
13.02.2018 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft erledigt   
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung Empfehlung
22.03.2018 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung vertagt   
19.04.2018 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.05.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz­Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 06.12.2017
Ergebnis StaplWi vom 13.02.2018
BE UmNatTief vom 19.04.2018
Beschluss vom 16.05.2018

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für das als „Parks Range“ bezeichnete Gelände in Lichterfelde-Süd bei der Planung der sog. Grünen Mitte“/Lichterfelder Weidelandschaft inmitten des B-Plans 60-3 eine öffentliche Durchwegung sicherzustellen. Die Natur auf dem Gelände ist durch geeignete Maßnahmen zu schützen.

 

Begründung:

 

Die BVV schafft Planungs- und Baurecht für die Bürger des Bezirks Steglitz-Zehlendorf. In Lichterfelde-Süd fehlt es an Freizeit und Erholungsflächen. Das Defizit könnte durch die auch nach § 35 bzw. § 37 Berliner Naturschutzgesetz längst überfällige Öffnung des Geländes ausgeglichen werden. Der Schutz der Tier- und Pflanzenwelt kann auf dem Gelände durch geeignete Abgrenzungen erfolgen.

 

Die weitere Begründung kann mündlich erfolgen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 05. Dezember 2017

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

SemlerKellermannMacmillan

 

 

Der Antrag wurde am 13.02.2018 in der 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft mit folgendem Ergebnis beraten:

 

Der Ausschuss hat mehrheitlich die Nichtbefassung wegen Unzuständigkeit beschlossen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 19.04.2018 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen

 

 

hnert

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 20. Sitzung am 16.05.2018 beschlossen:  

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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