Drucksache - 0578/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie geeignete barrierefreie Sporthallen für Sportler mit Handicap zur Verfügung gestellt und diese im Rahmen der Hallenvergabe des Bezirkssportbundes angemessen, gleichberechtigt berücksichtigt werden können. Die BVV wird im Rahmen einer Vorlage zur Kenntnisnahme bis zum 31.05.2018 über die Umsetzung unterrichtet.
Begründung:
Nach Aussage von Sportlern mit Handicap haben diese große Probleme, geeignete Hallen zu finden und im Rahmen der Vergabe zugesprochen zu bekommen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 8. November 2017
Für die FDP-Fraktion
Ehrhardt Specht-Habbel
Der Antrag wurde am 27.02.2018 in der 6. Sitzung des Sportausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die geeigneten barrierefreien Hallen für die Sportler mit Handicap gleichberechtigt zur Verfügung gestellt werden können und diese im Rahmen der Hallenvergabe des Bezirkssportbundes angemessen berücksichtigt werden können. Dabei ist das Unterbringen der von Rollstuhlfahrern zusätzlich benötigten Sportgeräte (Sportrollstühle) wichtig. Diese Sportrollstühle können von den Sportlern nicht zusammen mit dem ‚normalen’ Rollstuhl wie ein Hockey- oder Tennisschläger mitgebracht werden. Diese Sportrollstühle müssen in separaten Nebenräumen der Sporthallen untergebracht werden, da sie nicht nur teuer sind, sondern oftmals auch von verschiedenen Sportlern genutzt werden.
Die BVV wird im Rahmen einer Kenntnisnahme bis zum 31.05.2018 informiert.
Begründung:
Nach Aussage von Sportlern mit Handicap haben sie große Probleme, geeignete Hallen zu finden und im Rahmen der Vergabe zugesprochen zu bekommen.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Cywinski Stellv. Ausschussvorsitzender
In der 18. Sitzung der BVV am 21.03.2018 ist die SPD-Fraktion dem Antrag beigetreten.
Kromm Stellv. Bezirksverordnetenvorsteher
Die BVV hat in ihrer 18. Sitzung am 21.03.2018 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die geeigneten barrierefreien Hallen für die Sportler mit Handicap gleichberechtigt zur Verfügung gestellt werden können und diese im Rahmen der Hallenvergabe des Bezirkssportbundes angemessen berücksichtigt werden können. Dabei ist das Unterbringen der von Rollstuhlfahrern zusätzlich benötigten Sportgeräte (Sportrollstühle) wichtig. Diese Sportrollstühle können von den Sportlern nicht zusammen mit dem ‚normalen’ Rollstuhl wie ein Hockey- oder Tennisschläger mitgebracht werden. Diese Sportrollstühle müssen in separaten Nebenräumen der Sporthallen untergebracht werden, da sie nicht nur teuer sind, sondern oftmals auch von verschiedenen Sportlern genutzt werden.
Die BVV wird im Rahmen einer Kenntnisnahme bis zum 31.05.2018 informiert.
Kromm Stellv. Bezirksverordnetenvorsteher |
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