Drucksache - 0552/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich an die zuständigen Stellen (VLB) zu wenden, um eine Reduzierung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h auf dem Dahlemer Weg zwischen der Kreuzung Dahlemer Weg/Mühlenstraße – Finckensteinallee und der Kreuzung Dahlemer Weg/Unter den Eichen - Berliner Straße anzuordnen.
Begründung:
Anwohner beklagen eine auch weiterhin zunehmende Verkehrsbelastung insbesondere während der Stoßzeiten zwischen 7:30 Uhr und 9:30 Uhr sowie am Nachmittag zwischen 15:00 bis 17:00 Uhr. Tatsächlich staut sich der Berufsverkehr stadteinwärts – Richtung Norden – ab der Einmündung in die Berliner Straße bis weit hinter die Mörchingerstraße und zum Teil über die S-Bahn-Brücke bis nahezu an die Curtiusstraße. Am Nachmittag ergibt sich eine ähnliche Staulänge ab der Kreuzung Dahlemer Weg/Finckensteinallee – Mühlenstraße. Angesichts des Umstandes, dass insbesondere in den vorstehend angegebenen Zeiten ein Fortkommen an den jeweiligen Ampelkreuzungen ohne einen Halt mindestens über zwei Ampelphasen gar nicht möglich und von der VLB vermutlich auch nicht intendiert ist, macht eine Durchschnittsgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h, die auch gerne von besonders eiligen Autofahrern deutlich überschritten wird, nicht den geringsten Sinn, da diese – wie bereits ausgeführt – an den jeweiligen Kreuzungen so oder so halten müssten. Mit einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h würde die Lärm-, Abgas- und auch Feinstaubbelastung der Anlieger erheblich reduziert werden, was nicht nur deren Gesundheit, sondern auch der Verkehrssicherheit zuträglich wäre. Gründe, die gegen eine Tempobegrenzung sprechen würden, sind angesichts der obligatorischen Haltesituation vor den Kreuzungen nicht ersichtlich.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06.11.2017
Für die SPD-Fraktion
SemlerKölschKellermann
Der Antrag wurde am 03.01.2018 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 2 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Ammer Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 16. Sitzung am 17.01.2018 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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