Drucksache - 0395/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den von der BVV am 20. 02. 2013 beschlossenen Denkmalbeirat zur Unterstützung und Beratung für die untere Denkmalschutzbehörde endlich mit einzubeziehen.
Der Denkmalbeirat soll zu wichtigen Entscheidungen der Unteren Denkmalschutzbehörde zu bevorstehenden Bauvorhaben im Bezirk gehört werden, insbesondere bei:
Begründung:
Die Arbeit des Denkmalbeirates wird derzeit vom Bezirksamt eher behindert als gefördert! Die untere Denkmalschutzbehörde zeigt bisher wenig Bereitschaft zu einer Zusammenarbeit mit dem Denkmalbeirat. Oberflächliche Informationen kommen nur auf Nachfragen von Mitgliedern des Beirates. Fachliche Kompetenzen von sachverständigen Mitgliedern des Denkmalbeirates werden derzeit vom Bezirksamt nicht genutzt oder ignoriert. Das beste Beispiel ist der Umgang mit dem „Nachnutzungskonzept für die Dahlemer Museen“. Die Arbeitsergebnisse wurden leider nicht aufgegriffen und publik gemacht. Dabei hätten sie die öffentliche Debatte inspirieren sollen. Die BVV Steglitz-Zehlendorf wollte ein Gremium schaffen, das den Denkmalschutz im Bezirk fördern und unterstützen sollte. Wenn das Bezirksamt dieses Instrument nicht nutzt, hat es den Sinn dieses Angebotes und Instrumentes noch nicht richtig verstanden oder will es nicht verstehen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.07.2017
Für die SPD-Fraktion
Semler Kromm Reitz-Reule Dr. Kersten
Der Antrag wurde am 13.09.2017 in der 4. Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltungen abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.
Gruner Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 10.10.2017 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 13. Sitzung am 18.10.2017 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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