Drucksache - 0309/V
Die BVV möge beschließen:
Die Fassadengestaltung des Steglitzer Bierpinsels wird nicht unter Denkmalschutz gestellt. Die Fassade des Bierpinsels kann künstlerisch frei gestaltet und verändert werden. Näheres regelt eine Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
Begründung:
In seiner ursprünglichen rot gestalteten Fassade war der Bierpinsel ein markantes Bauwerk an der Steglitzer Schloßstraße. Er repräsentierte die Architektur-Epoche der frühen 1970er Jahre. Die Straßenüberführung und der darunterliegende U-Bahnhof Schloßstraße bilden mit dem Bierpinsel ein Gesamtensemble. Vor Jahren ist die Fassade für eine Kunstgestaltung freigegeben worden. Es liegt nicht im Interesse des Bezirks, genau diese Gestaltung unter Denkmalschutz zu stellen, da so das Ensemble nicht mehr in seiner ursprünglichen Gestaltung wieder hergestellt werden kann und der detaillierte Erhalt der derzeitigen künstlerischen Fassadengestaltung nicht zumutbare Kosten für den Bezirk bedeuten würde.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09.05.2017
Für die AfD-Fraktion
Döhnert, Graffstädt
Der Antrag wurde am 13.06.2017 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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