Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.03.2017 beschlossen, I. das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes X- 150 für das Gelände zwischen den Straßen Bachstelzenweg, Bitterstraße, Im Schwarzen Grund, Löhleinstraße und Gelfertstraße mit Ausnahme des Grundstücks Gelfertstraße 56 und für die Grundstücke Gelfertstraße 47A/53 im Bezirk Zehlendorf, Ortsteil Dahlem einzustellen. Der Beschluss des Bezirksamtes Zehlendorf von Berlin Nr. 133/48/82 vom 14.12.82 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 19 vom 15. April 1983 S. 485 und Nr. 29 vom 10. Juni 1983 S. 780) ist damit aufgehoben. II. die Aufstellung des Bebauungsplans 6 -39 B gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB) mit nachfolgendem Titel und Geltungsbereich: Bebauungsplan 6 -39 B für das Gelände zwischen den Straßen Bachstelzenweg, Bitterstraße, Im Schwarzen Grund, Löhleinstraße und Gelfertstraße mit Ausnahme des Grundstücks Gelfertstraße 56 und für die Grundstücke Gelfertstraße 47A/53 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Dahlem. Die Bezirksverordnetenversammlung hebt den Beschluss vom 20. Januar 1993 Drucksache Nr. 294 auf. III. die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs über allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanentwurfs 6 – 39B auf Grundlage des aktuellen Planungsstands zu unterrichten. IV. das Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - mit der Durchführung des Beschlusses zu beauftragen. Auf die beigefügte Begründung wird verwiesen. |