Drucksache - 0151/V (neu)
Die BVV möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung sollte dahingehend geändert werden, dass Fragen in der Einwohnerfragestunde in jedem Fall auch schriftlich beantwortet werden. Dazu wird die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin im §48 am Ende von Absatz (1) wie folgt ergänzt: „Das Bezirksamt ist verpflichtet, in der Einwohnerfragestunde [mündlich sowie schriftlich] Stellung zu nehmen. [Die schriftliche Stellungnahme wird im Internet veröffentlicht.]“
Begründung:
Die bisherige Praxis ist gegenüber den Bürger_innen nicht ausreichend wertschätzend. Die teilweise sehr langen und komplexen Antworten des Bezirksamtes und die defekte Lautsprecher- und Mikrofonanlage erlauben es den Fragensteller_innen nicht immer, die Antworten zu verstehen und nachzuvollziehen. Die Kommunikation zwischen dem Bezirksamt und den Bürger_innen von Steglitz-Zehlendorf ist dadurch gestört. Da ohnehin Manuskripte für die Beantwortung von Bürger_innenanfragen vorliegen, ist der Mehraufwand vertretbar.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 08.03.2017
Für die LinksfraktionFür die FPD-Fraktion
BaderEhrhardt
Der Antrag wurde am 10.05.2017 in der 2. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
§ 48 der Geschäftsordnung lautet am Ende von Absatz 1 nun ab sofort wie folgt: Das Bezirksamt ist verpflichtet, in der Einwohnerfragestunde mündlich Stellung zu nehmen. Auf Wunsch der/des Fragestellers/in kann eine schriftliche oder elektronische Beantwortung erbeten werden.
Begründung: unverändert“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in geänderter Fassung mit 13 Ja-Stimmen und
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrages in geänderter Fassung empfohlen.
Gruner Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 10. Sitzung am 21.06.2017 beschlossen:
§ 48 der Geschäftsordnung lautet am Ende von Absatz 1 nun ab sofort wie folgt: Das Bezirksamt ist verpflichtet, in der Einwohnerfragestunde mündlich Stellung zu nehmen. Auf Wunsch der/des Fragestellers/in kann eine schriftliche oder elektronische Beantwortung erbeten werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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