Drucksache - 0151/V (neu)  

 
 
Betreff: Anfragen von Bürger_innen mit der nötigen Wertschätzung begegnen
Status:öffentlichAktenzeichen:119/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinks- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Bader
2. Ehrhardt
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.03.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Empfehlung
19.04.2017    1. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
10.05.2017    2. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.06.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 08.03.2017
Beitritt FDP vom 14.03.2017
BE GO vom 10.05.2017
Beschluss vom 21.06.2017

 

Die BVV möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung sollte dahingehend geändert werden, dass Fragen in der Einwohnerfragestunde in jedem Fall auch schriftlich beantwortet werden. Dazu wird die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin im §48 am Ende von Absatz (1) wie folgt ergänzt: „Das Bezirksamt ist verpflichtet, in der Einwohnerfragestunde [mündlich sowie schriftlich] Stellung zu nehmen. [Die schriftliche Stellungnahme wird im Internet veröffentlicht.]“

 

Begründung:

 

Die bisherige Praxis ist gegenüber den Bürger_innen nicht ausreichend wertschätzend. Die teilweise sehr langen und komplexen Antworten des Bezirksamtes und die defekte Lautsprecher- und Mikrofonanlage erlauben es den Fragensteller_innen nicht immer, die Antworten zu verstehen und nachzuvollziehen. Die Kommunikation zwischen dem Bezirksamt und den Bürger_innen von Steglitz-Zehlendorf ist dadurch gestört. Da ohnehin Manuskripte für die Beantwortung von Bürger_innenanfragen vorliegen, ist der Mehraufwand vertretbar.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 08.03.2017

 

 

r die Linksfraktionr die FPD-Fraktion

 

 

BaderEhrhardt

 

 

Der Antrag wurde am 10.05.2017 in der 2. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

§ 48 der Geschäftsordnung lautet am Ende von Absatz 1 nun ab sofort wie folgt: Das Bezirksamt ist verpflichtet, in der Einwohnerfragestunde mündlich Stellung zu nehmen. Auf Wunsch der/des Fragestellers/in kann eine schriftliche oder elektronische Beantwortung erbeten werden.

 

Begründung: unverändert“

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in geänderter Fassung mit 13 Ja-Stimmen und
0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrages in geänderter Fassung empfohlen.

 

Gruner

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 10. Sitzung am 21.06.2017 beschlossen:

 

§ 48 der Geschäftsordnung lautet am Ende von Absatz 1 nun ab sofort wie folgt: Das Bezirksamt ist verpflichtet, in der Einwohnerfragestunde mündlich Stellung zu nehmen. Auf Wunsch der/des Fragestellers/in kann eine schriftliche oder elektronische Beantwortung erbeten werden.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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