- Gegenstand der Vorlage:
| Bebauungsplan X – B 18[nördlich Bachstelzenweg] |
- Berichterstatter:
| Bezirksstadtrat Frank Mückisch |
Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen: I. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans X – B 18 vom 23. März 2015 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen. II. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans X – B 18 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden. Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans X – B 18 einschließlich Begründung wird verwiesen. |
Michael Karnetzki Stellv. Bezirksbürgermeister | Frank Mückisch Bezirksstadtrat |
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Die Vorlage wurde am 11.04.2017 in der 3. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 0 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Hippe
Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 8. Sitzung am 26.04.2017 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:
- Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans X – B 18 vom 23. März 2015 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.
- Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans X – B 18 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.
Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans X – B 18 einschließlich Begründung wird verwiesen
Rögner-Francke
Bezirksverordnetenvorsteher